Rund um Blindenführhunde gibt es unterschiedliche Aktionstage. Der Internationale Tag des Blindenführhundes (Internationale Guide Dog Day) findet jedes Jahr am letzten Mittwoch im April statt.
Im öffentlichen Raum unterstützen Blindenführhunde blinde und sehbehinderte Menschen bei der Orientierung und Mobilität. Sie erkennen Hindernisse, zeigen sichere Wege an und helfen beim Überqueren von Straßen oder beim Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel. So wird es möglich, Wege selbstständig zurückzulegen und alltägliche Erledigungen eigenständig zu bewältigen.
Alltag, Haushalt und Freizeit
Auch im privaten Umfeld leisten Blindenführhunde wichtige Unterstützung. Sie helfen dabei, sich in der eigenen Wohnung sicher zu bewegen, Wege im Wohnumfeld zu finden und Abläufe im Haushalt zu erleichtern. Freizeitaktivitäten wie Spaziergänge, Wege zu Treffen oder der Besuch von Veranstaltungen werden dadurch selbstständig möglich.
Einsatz im Arbeitsleben
Im Arbeitsleben tragen Blindenführhunde dazu bei, Arbeitswege selbstständig zu bewältigen und sich sicher im beruflichen Umfeld zu orientieren. Damit unterstützen sie eine selbstständige Berufsausübung und die gleichberechtigte Teilnahme am Arbeitsleben.
Assistenzhunde und ihre Aufgaben
Der Verein Freunde der Assistenzhunde Europas ist eine Mitgliedsorganisation des Österreichischen Behindertenrats. Er befasst sich mit allen Arten von Assistenzhunden wie Blindenhunden, Servicehunden und Signalhunden.
Blindenführhunde
Blindenführhunde unterstützen blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen bei der sicheren Orientierung. Sie umgehen oder zeigen Hindernisse an, führen über Zebrastreifen, zeigen Stufen und Randsteine an und leiten zu Türen, Liften, Haltestellen oder freien Sitzplätzen. Dadurch ermöglichen sie eine sichere Fortbewegung im öffentlichen Raum und ein selbstständiges Gehen in normalem Tempo.
Servicehunde
Servicehunde unterstützen Menschen mit Behinderungen im Alltag und im Haushalt. Sie übernehmen Tätigkeiten wie das Bringen, Tragen oder Halten von Gegenständen, das Öffnen und Schließen von Türen oder das Betätigen von Lichtschaltern und Liftknöpfen. In Notfällen können sie Hilfe holen oder wichtige Gegenstände bringen.
Signalhunde
Signalhunde werden zur Unterstützung von Menschen mit Hörbehinderungen sowie von Menschen mit chronischen oder neurologischen Erkrankungen eingesetzt. Sie machen auf wichtige Geräusche aufmerksam, zeigen gesundheitliche Veränderungen an und holen bei Bedarf Hilfe oder bringen Medikamente.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Die gesetzlichen Grundlagen für Assistenzhunde sind seit 1. Jänner 2015 in § 39a des Bundesbehindertengesetzes geregelt. Ergänzend dazu gilt die Richtlinie des Sozialministeriums, die nähere Bestimmungen zu Anerkennung, Ausbildung und Prüfung festlegen.
Mit der Durchführung der staatlichen Assistenzhundeprüfung beauftragte das Sozialministerium das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien, wo dafür eine eigene Prüf- und Koordinierungsstelle eingerichtet wurde.
Damit ein Hund als Assistenzhund anerkannt werden kann, müssen gesundheitliche Eignung, ein geeignetes Wesen, eine spezielle Ausbildung sowie eine positiv absolvierte staatliche Beurteilung vorliegen. Diese besteht aus einer Qualitätsbeurteilung mit dem oder der Ausbildenden und einer anschließenden Teambeurteilung gemeinsam mit der betroffenen Person. Erst danach kann der Hund in den Behindertenpass eingetragen werden. Mit dieser Eintragung bestehen gesetzlich geregelte Zutrittsrechte zu öffentlichen Orten, Gebäuden und Dienstleistungen sowie Ausnahmen von Leinen- und Maulkorbpflichten.
Auf der Website des Messerli Instituts finden Sie eine Liste der Ausbildungsstätten, die während der letzten zwei Jahre eine Qualitäts-/Teambeurteilung bei der Prüf- und Koordinierungsstelle für Assistenzhunde des Messerli Forschungsinstitutes, Veterinärmedizinische Universität Wien, absolvierten.
Mitgliedsorganisationen des Österreichischen Behindertenrats
Im Österreichischen Behindertenrat sind mehr als 85 Organisationen zusammengeschlossen. Mehrere Mitgliedsorganisationen befassen sich mit den Anliegen von blinden, sehbehinderten, hörsehbeeinträchtigten und taubblinden Menschen sowie mit dem Einsatz von Assistenzhunden.
Zu den Mitgliedsorganisationen zählen der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich, die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, Blickkontakt sowie die Interessensgemeinschaft sehender, sehbehinderter und blinder Menschen. Ebenfalls Mitglied im Österreichischen Behindertenrat ist der Verein Freunde der Assistenzhunde Europas. Weitere Mitgliedsorganisationen sind das Forum für Usher Syndrom, Hörsehbeeinträchtigung und Taubblindheit, das Österreichische Hilfswerk für Taubblinde und hochgradig Hör- und Sehbehinderte und die Österreichische Blindenwohlfahrt.
Rücksichtnahme im Alltag
Im täglichen Zusammenleben ist zu beachten, dass Blindenführhunde arbeiten und keine Haustiere sind. Rücksichtnahme, das Unterlassen von Ablenkung und die Anerkennung ihrer Zutrittsrechte unterstützen blinde und sehbehinderte Menschen dabei, ihren Alltag selbstständig zu gestalten.
Service-Links
Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich
Blickkontakt. Interessensgemeinschaft sehender, sehbehinderter und blinder Menschen
Forum für Usher Syndrom, Hörsehbeeinträchtigung und Taubblindheit
Freunde der Assistenzhunde Europas
Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs
Österreichische Blindenwohlfahrt
Österreichisches Hilfswerk für Taubblinde und hochgradig Hör- und Sehbehinderte
Messerli Forschungsinstitut: Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde