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Startseite › Aktuelles › News › UN-Staatenprüfung Österreichs in Genf

UN-Staatenprüfung Österreichs in Genf

22. August 2023

Am 22. und 23. August 2023 überprüfen die Vereinten Nationen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich.

zivilgesellschaftliche Delegation bei den Vereinten Nationen in Genf. Foto: Österreichischer Behindertenrat
zivilgesellschaftliche Delegation bei den Vereinten Nationen in Genf. Foto: Österreichischer Behindertenrat

Am 22. und 23. August 2023 findet in Genf die Staatenprüfung Österreichs durch die Vereinten Nationen statt. Dabei wird eruiert, wie es um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bestellt ist. Bereits am 21. August besprachen der Fachausschuss und eine zivilgesellschaftliche Delegation die Situation von Menschen mit Behinderungen aus der Betroffenenperspektive.

Als Österreich im Jahr 2008 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ratifizierte, stand bereits fest, dass die Einhaltung der Konvention regelmäßig durch die Vereinten Nationen überprüft würde. Die erste Staatenprüfung ging 2013 über die Bühne, die zweite und dritte Prüfung findet am 22. und 23. August 2023 im Palais des Nations in Genf statt. Das Ergebnis der Staatenprüfung sind politisch und völkerrechtlich verbindliche Empfehlungen an Österreich, die spätestens bis zur nächsten Staatenprüfung umgesetzt sein müssen.

Staatenbericht und Schattenbericht der Zivilgesellschaft

Seit 2019 liegt den Vereinten Nationen der Bericht des Staates Österreich vor, in dem dieser seine Sicht der Umsetzung der UN-BRK darlegt. Dieser Staatenbericht ist eine Antwort auf eine vom UN-Fachausschuss nach Rücksprache mit der Zivilgesellschaft beschlossene Fragenliste.

Am 12. Juli 2023 sandte der Österreichische Behindertenrat dem Fachausschuss die Gegendarstellung der Zivilgesellschaft. Diese sogenannte „List of Issues“ ist hier einzusehen. Die 40-seitige, von  Expert*innen des Österreichischen Behindertenrats verfasste Fragenliste zeigt auf zahlreichen Ebenen Stillstand, in den Bereichen barrierefreier Wohnbau, Bildung und Gesundheit sogar Rückschritte auf.

Zivilgesellschaft spricht Tacheles

Im Vorfeld der Staatenprüfung, am 21. August 2023, schilderten Vertreter*innen einer zivilgesellschaftlichen Delegation dem UN-Fachausschuss über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Situation von Menschen mit Behinderungen aus der Sicht von Menschen, die mit Behinderungen leben. Dieses private Zusammentreffen fand bei den Vereinten Nationen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Delegation wurde vom Österreichischen Behindertenrat koordiniert.

Der UN-Fachausschuss brachte der zivilgesellschaftlichen Delegation große Wertschätzung entgegen. Das Interesse des Fachausschusses an der Sichtweise betroffener Menschen war sehr groß. Das zeigte sich unter anderem an den zahlreichen Fragen, die der Fachausschuss im Laufe des Treffens stellte. Außerdem gab es neben dem offiziellen Treffen mit dem gesamten Ausschuss einige Treffen mit einzelnen Mitgliedern, die zu bestimmten Themen noch mehr erfahren wollten. Außerordentlich gut gestaltete sich auch die Zusammenarbeit mit dem für Österreich zuständigen Country Rapporteur Markus Schefer, der viel daran setzte, sich einen tiefen Einblick in die österreichische Realität zu verschaffen.
Mag. Christina Wurzinger, E.MA, Referat Europa und Internationales im Österreichischen Behindertenrat

Handlungsempfehlungen nicht einheitlich und koordiniert umgesetzt

Die Vertreter*innen des Österreichischen Behindertenrats berichteten bei dem Treffen mit dem UN-Fachausschuss, dass die Handlungsempfehlungen aus der letzten Überprüfung im Jahr 2023 nicht einheitlich und koordiniert umgesetzt wurden. Es mangelte an einem koordinierten Aufarbeitungsprozess. So war es eher Glückssache, ob die eine oder andere Empfehlung in den zuständigen Ressorts auf eine motivierte Person traf, welche die Aufarbeitung ernst nahm. Die Länder fühlten sich gar nicht für die Aufarbeitung zuständig.

So gibt es summa summarum wenige Handlungsempfehlungen, die gut umgesetzt wurden. Beispiele für eine gute Umsetzung sind der Reformprozess des Sachwalterschaftsrechts durch das Justizministerium, aber auch das Sozialministerium und das Außenministerium setzten einzelne Empfehlungen gut um. Zahlreiche Empfehlungen wurden völlig ignoriert, in manchen Bereichen kam es sogar zu Verschlechterungen.

Verschlechterungen seit letzter Staatenprüfung

Seit der ersten Staatenprüfung im Jahr 2013 sind aus Sicht des Österreichischen Behindertenrats vor allem in Bezug auf Bildung Verschlechterungen zu verzeichnen. So wurden beispielsweise die inklusiven Modellregionen 2019 ohne Weiteres eingestellt. In Bezug auf Barrierefreiheitsanforderungen in den Bauordnungen der Länder gab es ebenso Verschlechterungen für Menschen mit Behinderungen. Es wurde die Möglichkeit eröffnet, dass sich die Länder nicht mehr an einschlägige Ö-Normen zur Barrierefreiheit halten müssen. Daraus resultierten zahlreiche wesentliche Verschlechterungen, insbesondere bei Möglichkeiten des barrierefreien Wohnens.

Verschlechterungen gibt es auch im Zusammenhang mit dem Zurückfahren der Sozialhilfe und der Sozialarbeit seitens der Länder. Das neue Erwachsenenschutz-Recht, das ein System unterstützter Entscheidungsfindung einführen sollte, scheitert aktuell an der Weigerung der Länder, notwendige Unterstützungsdienstleistungen zur Verfügung zu stellen.

Mag. Julia Moser (Geschäftsführerin Licht für die Welt in Österreich), Mag. (FH) Monika Schmerold (Obfrau-Stellvertreterin von SLIÖ – Dachverband der Selbstbestimmt Leben Initiativen Österreich), Mag. Daniele Marano (Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, Experte für Barrierefreiheit) und Mag. Eva Leutner (Vizepräsidentin Österreichischer Behindertenrat) sind Teil der zivilgesellschaftlichen Delegation bei der österreichischen Staatenprüfung.

Im Rahmen des privaten Treffens mit dem Fachausschuss verlasen die Delegierten ein Statement, das die größten Mängel bei der Umsetzung der UN-BRK in Österreich aus Sicht der Zivilgesellschaft aufzeigt. Im Anschluss an die Verlesung des Statements stellten die Mitglieder des Fachausschusses Fragen an die Delegation, um die Probleme in Österreich noch besser zu verstehen.

Das private Briefing ist ein wichtiger Teil der Staatenprüfung und dient dem Fachausschuss zur Vorbereitung auf den konstruktiven Dialog zwischen dem Fachausschuss und der österreichischen Staatendelegation am 22. und 23. August.

Julia Moser, Monika Schmerold, Daniele Marano und Eva Leutner fassten in einem Video die wichtigsten Punkte dieses Statements zusammen.

Info-Video: Was ist die UN-Staatenprüfung?

Martin Ladstätter, MA, Präsidiumsmitglied des Österreichischen Behindertenrats, erklärt im nachfolgenden Video, worum es bei der Staatenprüfung geht.

Rückblick: Stand der Staatenprüfung LIVE-Berichterstattung – BIZEPS

Mehr über die Staatenprüfung Österreichs erfahren Sie unter www.behindertenrat.at/staatenpruefung.

Staatenprüfung zur Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention – Österreichischer Behindertenrat

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