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Startseite › Aktuelles › News › Web-Barrierefreiheits-Richtlinie Webinar

Web-Barrierefreiheits-Richtlinie Webinar

5. Oktober 2020

Die Web-Barrierefreiheits-Richtlinie – Online-Diskussionsrunde organisiert von EU-Kommission und EDF (Europäisches Behindertenforum)

Logo European Disability Forum

23.09.2020

Die Web-Barrierefreiheits-Richtlinie – Online-Diskussionsrunde organisiert von EU-Kommission und EDF (Europäisches Behindertenforum)

Zusammenfassung und Übersetzung: Gudrun Eigelsreiter

Moderatorin: June Lowery-Kingston – Abteilungsleiterin im DG CNECT (Communications Networks, Content and Technology) der EU-Kommission

Teilnehmer*innen u.a.:

  • Helena Dalli – EU-Kommissarin für Gleichheitspolitik
  • Dita Charanzová – Vize-Präsidentin des EU-Parlaments und Berichterstatterin für die Web-Barrierefreiheits-Richtlinie
  • Yannis Vardakastanis: Präsident des Europäischen Behindertenforums (EDF)
  • Shadi Abou-Zahra: Web-Barrierefreiheits Experte (W3C)
  • Bart Simmons: Web-Barrierefreiheits Experte
  • Alejandro Moledo: Politik-Koordinator des EDFs
  • Gudrun Stock: stellvertretende Leiterin DG CNECT der EU-Kommission
  • Lene Naesager: Direktorin für Strategie und Unternehmens-Kommunikation der EU-Kommission

Die Web-Barrierefreiheitsrichtlinie hat uns wieder ein Stück weiter gebracht auf dem Weg zu einem barrierefreien, digitalen Europa. Schon im Jahr 2016 wurde die Richtline von der EU verabschiedet. Seit dem 23.September 2020 müssen in allen EU-Staaten die Webseiten von öffentlichen Rechtsträgern barrierefrei zugänglich sein. Über ein Jahrzehnt hat die Europäische Behindertenbewegung, allen voran das EDF, für diese Richtlinie gekämpft und lobbyiert. Organisiert von EU-Kommission und EDF wurde anlässlich des Inkrafttretens der Richtlinie eine Online-Diskussionsrunde abgehalten mit hochkarätigen Stakeholdern und Expert*innen.

Zu Beginn sprach EU-Kommissarin für Gleichheitspolitik Helena Dali einleitende Worte und versicherte, dass die Europäische Union die Teilhabe aller Europäer*innen sicherstellen möchte. Weil es dazu auch umfassende, digitale Barrierefreiheit braucht, muss hier die EU und all ihre Organisationen sowie Agenturen durch ihre Webseiten mit gutem Beispiel vorangehen.

Der EDF-Präsident Yannis Vardakastanis betonte, dass barrierefreie Webseiten für alle komfortabler sowie bedienungsfreundlicher sind und für die Teilhabe der rund 100 Millionen Europäer*innen mit Behinderungen unentbehrlich. Der 23.September 2020 sei auch deshalb ein wichtiger Tag, weil ersichtlich wird, dass die in Brüssel verhandelten Gesetze für Ortschaften, Gemeinden und Städte in allen EU-Staaten Auswirkungen haben. Die Web-Barrierefreiheits-Richtlinie ist neben dem European Accessibility Act ein Meilenstein in Richtung eines barrierefreien, digitalen Europas. Für beide Gesetze hat das EDF jahrelang lobbyiert und an beiden Gesetzen wird ersichtlich, dass das Motto des EDFs „nichts über uns, ohne uns“ kein abstrakter Slogan ist.

Die wichtigsten Infos zur Umsetzung der Richtlinie in Österreich:

  • Die Richtlinie für die Webseiten und mobilen Anwendungen (Apps) des Bundes wurde in Österreich durch das Web-Zugänglichkeitsgesetz (WZG) umgesetzt und ist seit dem 23. Juli 2019 in Kraft
  • Alle Webseiten von öffentlichen Rechtsträgern (Verwaltung, Ministerien, etc.) müssen barrierefrei zugänglich und nutzbar sein
  • Die Webseiten sollen hierbei folgenden Eigenschaften der WCAG (Web Content Accessibility Guideline)[1] entsprechen: Wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust
  • Die Webseiten müssen den Barrierefreiheitsstandard „AA“ laut WCAG aufweisen
  • Es muss eine Barrierefreiheitserklärung vorhanden sein
  • Es müssen Beschwerden entgegengenommen werden und
  • Mängel müssen innerhalb von 2 Monaten behoben werden

Mehr Informationen unter: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/online-discussion-web-accessibility-directive

[1] Vgl. unter: https://www.w3.org/Translations/WCAG20-de/

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Österreichische Behindertenrat national und international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

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