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Startseite › Aktuelles › News › Webinar: Schaffung eines inklusiven Sozialschutz Systems

Webinar: Schaffung eines inklusiven Sozialschutz Systems

20. Oktober 2020

Schaffung eines inklusiven Sozialschutz Systems, damit Menschen mit Behinderungen einer bezahlten Erwerbsarbeit nachgehen können.

inklusives Sozialschutzsystem benötigt

Schaffung eines inklusiven Sozialschutz Systems, damit Menschen mit Behinderungen einer bezahlten Erwerbsarbeit nachgehen können

Zusammengefasst und übersetzt von Gudrun Eigelsreiter

Organisiert von Leonhard Cheshire[1] und vom EDF (Europäisches Behindertenforum)

Teilnehmer*innen:

Moderator Mark Carew: leitender Wissenschaftler bei Leonhard Cheshire

  • Lena Morgon Banks: Assistenzprofessorin für den Fachbereich “Behinderung und globale Gesundheit” an der London Universität für Hygiene und Tropenmedizin
  • Daniel Mont: Co-Präsident am “Zentrum für Inklusive Politik – Behinderung zählt”
  • Amyn Lalji: Forschungsleiter bei Leonhard Cheshire

Menschen mit Behinderungen haben sowohl direkte als auch indirekte Kosten:

  • Indirekte Kosten entstehen, weil Menschen mit Behinderungen oft weniger Möglichkeiten haben Geld zu verdienen, sie sind öfter arbeitslos, verdienen weniger, oder erhalten nur eine geringfügige Anstellung. Haushaltsmitglieder (Familienmitglieder) müssen oftmals darauf verzichten einer Erwerbsarbeit nachzugehen, um Unterstützung/persönliche Assistenz zu leisten
  • Direkte Kosten beziehen sich auf Ausgaben von Menschen mit Behinderungen – für Waren und Dienstleistungen, die für die gesellschaftliche Teilnahme erforderlich sind, z. B. Ausgaben für: Hilfsmittel, Medikamente, Reha, persönliche Assistenz, barrierefreien Transport, etc.

Es gibt verschiedene Ansätze, um Kosten zu messen:

„Lebensstandardansatz“ (SOL Standard of Living Approach): Schätzung, wie viel Menschen insgesamt ausgeben

„Waren und Dienstleistungen Ansatz“ (GS Goods and Services Approach): wie viel geben Menschen tatsächlich aus und wofür

„Ansatz für erforderliche Waren und Dienstleistungen“ (GSR Goods and Services Required Approach) – Welche Waren und Dienstleistungen brauchen Menschen und wie viel kosten sie

Herausforderungen bei der Kostendeckung für Menschen mit Behinderungen sind:

  • Mangel an Einkommen
  • Mangelnde Entscheidungsbefugnis der Person mit Behinderungen im Haushalt
  • Zu wenige öffentliche Informationen zu benötigten Waren und Dienstleistungen
  • Eingeschränktes Bewusstsein darüber, welche Programme und Strategien zur Kostenminimierung (z. B. Sozialschutz) existieren
  • Schlechte Verfügbarkeit/ Qualität der benötigten Waren und Dienstleistungen
  • Private Mehrkosten entstehen auch, weil der Staat für die Allgemeinheit bestimmte Dienstleistungen nicht barrierefrei bereitgestellt werden – zb. Sicherstellung von barrierefreier Infrastruktur und inklusiver Bildung

Auswirkungen der Mehrkosten:

  • Nicht gedeckte direkte Kosten führen häufig zu höheren zukünftigen direkten und indirekten Kosten
  • Steigende finanzielle Belastung
  • Geschwächte Gesundheit
  • Eingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Welche Rolle kann der Sozialschutz bei der Kostendeckung spielen? Programme zum Ausgleich direkter und indirekter Kosten

  • Indirekte Kosten – Verbesserung der Verdienstmöglichkeiten durch zb: Quoten, subventionierte Ausbildung und Job Matching (=Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt)
  • Direkte Kosten Deckung durch zb: kostenlose Hilfsmittel, Transferleistungen, Einkommensteuerbefreiungen

Welche Möglichkeiten der Unterstützung durch die Gesellschaft gibt es:·

  • Zum Ausgleich von Einkommensverlusten oder zur Bereitstellung von Mindesteinkommen: Einkommensunterstützung·
  • Zur Deckung der Gesundheitsausgaben: Erleichterung des Zugangs zu sozialen Dienstleistungen·
  • Und Sozialtransfers (in Form von Geld, in Form von Dienstleistungen)

Welche Artikel der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) befassen sich mit Sozialschutz? 

Art.19 – Selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft
Art.28 – Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz Es muss sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung gleichen Zugang zu allen Sozialschutzsystemen und -programmen haben, einschließlich: Programme zur Armutsbekämpfung, Renten und Sozialwohnungen (Art. 28)
Art.25 – Gesundheit: zb. Zugang zur Krankenversicherung ·
Art.27 – Arbeit und Beschäftigung: zb. Berufsausbildungs- und Rückkehrprogramme Gewährleistung des Zugangs zu erschwinglichen und qualitativ hochwertigen behindertenspezifischen Dienstleistungen und Geräten (Art. 28), die ein unabhängiges sowie selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft unterstützen (Art. 19) und Unterstützung zur Deckung der behindertenspezifischen Ausgaben erhalten (Art. 28)

Gleiches Einkommen, aber unterschiedlicher Lebensstandard:

Ein Haushalt ohne Menschen mit Behinderungen ist meist mit weniger Kosten konfrontiert als ein Haushalt mit Menschen mit Behinderungen.

Deshalb braucht es integrative Sozialschutzsystemen über den gesamten Lebenszyklus, die folgende Elemente sicherstellen:

  • (Grund-) Einkommenssicherheit und angemessener Lebensstandard
  • Abdeckung von Gesundheits-, Pflegekosten einschließlich frühzeitiger Intervention,
  • (Re-) Habilitation und Hilfsmitteln
  • Deckung der behindertenspezifischen Kosten einschließlich des Zugangs zu Unterstützungsdiensten
  • Erleichterung des Zugangs zu Programmen für frühkindliche Entwicklung,
  • Bildung und wirtschaftliche Stärkung

Wege zur Einkommenssicherheit:

  • Invaliditätspension / -zuschuss für Menschen mit Behinderungen, die nicht erwerbstätig sein können
  • Universelle Invaliditätspension, im Idealfall kombinierbar mit bezahlter Erwerbsarbeit
  • Programme zur Stärkung der wirtschaftlichen Kraft von Menschen mit Behinderungen (mehr Mikrokredite, bezahlte
  • Berufsausbildungsangebote und Praktikumsplätze)

Für ein inklusives Sozialschutzsystem braucht es auch mehr Daten, um:

Die vorhandenen Problemstellungen adäquat abzubilden (damit politisch Verantwortliche begreifen, dass Menschen mit Behinderungen mit zusätzlichen Kosten konfrontiert sind) und um in weiterer Folge den Sozialschutz inklusiver zu gestalten.

[1] Leonhard Cheshire ist eine NGO, die lokal arbeitet, um Menschen mit Behinderungen Chancen, Entscheidungsfreiheit und Unterstützung zu bieten. Ihr Motto: „Bei allem, was wir tun, geht es darum, Menschen mit Behinderungen dabei zu unterstützen, unabhängig von ihren Fähigkeiten so selbstbestimmt zu leben, zu lernen und zu arbeiten, wie sie möchten.“ https://www.leonardcheshire.org/

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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Der Österreichische Behindertenrat

Seit 1976 vertritt der Österreichischen Behindertenrat mehr als 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich. Die gesetzlich verankerte, parteipolitisch unabhängige Dachorganisation der Behindertenverbände in Österreich mit mehr als 85 Mitgliedsorganisationen setzt sich für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Der Behindertenrat bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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