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Startseite › Aktuelles › News › Wien fördert Inklusion in der Elementarpädagogik

Wien fördert Inklusion in der Elementarpädagogik

20. November 2024

Neue gesetzliche Regelung für Inklusion in der Elementarpädagogik soll Teilhabechancen von Kindern mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen erhöhen. 

Kindergartenkinder und Pädagogin halten Orff-Instrumente

Eine neue gesetzliche Regelung für Inklusion in der Elementarpädagogik soll die Teilhabechancen von Kindern mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen erhöhen. Bis zu zwei Kindern pro Regelgruppe wird in Wiener Kindergärten, Kindergruppen und bei Tageseltern mittels einer neuen Förderschiene eine Betreuung im inklusiven Setting ermöglicht.

In von der Stadt Wien betriebenen Kindergärten werden Kinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen bislang in 251 Integrationsgruppen und 33 heilpädagogische Gruppen betreut. Der Anteil von Gruppen in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen, die den Besuch von Kindern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen durch entsprechend geschultes Personal ermöglichen, ist wesentlich geringer, weshalb manche Kinder erst im letzten, verpflichtenden Kindergartenjahr aufgenommen werden können.

Eine neue Förderschiene soll bewirken, dass durch ein vergrößertes Gruppenangebot für alle in Wien wohnhaften Kinder mit Behinderungen ein Kindergarten- bzw. Kindergruppenplatz bzw. ein Platz bei entsprechend geschulten Tageseltern zur Verfügung gestellt werden kann. Die neue gesetzliche Regelung für Inklusion in der Elementarpädagogik, die mit 22. Oktober 2024 in Kraft trat, ist mit einer Summe von jährlich 17 Mio. EUR dotiert.

Der Vorstoß richtet sich an Betreiber, die eine eigene Förderung erhalten, wenn sie Kinder mit einer Diagnose nach ICD10 bzw. ICD11 und erhöhtem Betreuungsbedarf  in einer Regelgruppe betreuen. Damit Einrichtungen und Tageseltern die neue Förderung erhalten können, müssen diese ein gemeinsam mit der Kompetenzstelle Inklusion Elementarpädagogik erarbeitetes Inklusionskonzept vorlegen. Die Betreuung des Kindes bzw. der Kinder ist von der Trägerorganisation oder der Tagesmutter/dem Tagesvater bei der Kompetenzstelle anzuzeigen: Unterlagen und Einreichung

Anfragen an die Kompetenzstelle Inklusion Elementarpädagogik richten interessierte Betreiber privater Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Eltern bitte per E-Mail an kompetenzstelle.inklusion@ma11.wien.gv.at bzw. per Telefon 01 4000-90758 oder -90736.

Service-Links

Kompetenzstelle Inklusion Elementarpädagogik

Wiener Gemeinderätliche Kommission für Inklusion und Barrierefreiheit

Inklusion in Wiener Kindergärten, Kindergruppen und bei Tageseltern

Wiener Kindergartengesetz

Wiener Kindergartenverordnung

Wiener Tagesbetreuungsgesetz

Wiener Tagesbetreuungsverordnung

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