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Startseite › Aktuelles › News › Wohnschirm schützt vor Wohnungsverlust

Wohnschirm schützt vor Wohnungsverlust

26. Juli 2022

Der WOHNSCHIRM bietet kostenlose Beratung und finanzielle Hilfe bei Mietschulden, die seit dem 1. März 2020 entstanden sind.

Ein Foto, auf dem die Hände einer Person zu sehen sind mit verschiedenen Heften, einem Taschenrechner, ein kleines Haus und Münzen

WOHNSCHIRM – ein bundesweites Programm zur Sicherung des eigenen Zuhauses

Aufgrund steigender Kosten und Lohneinbußen in der Coronakrise fällt es immer mehr Menschen schwer, ihre Wohnkosten zu begleichen. Eine aktuelle Erhebung der Statistik Austria zu den sozialen Krisenfolgen im ersten Quartal 2022 „So geht’s uns heute“ zeigt, dass viele Menschen Schwierigkeiten dabei haben, mit ihrem Haushaltseinkommen die laufenden Ausgaben zu begleichen. 8% der Befragten gaben an, mit der Zahlung der Miete oder anderer Wohnebenkosten bereits in Verzug geraten zu sein.

Aus diesem Grund wurde der WOHNSCHIRM ins Leben gerufen. Dieser soll Menschen vor Wohnungsverlust und Delogierungen schützen.

Welche Hilfestellungen werden angeboten?

Der WOHNSCHIRM bietet kostenlose Beratung und finanzielle Hilfe bei Mietschulden, die seit dem 1. März 2020 entstanden sind. Mietrückstände, Anwalts- und Gerichtskosten die zur Sicherung der Wohnung notwendig sind, können in einer einmaligen Kostenübernahme gedeckt werden, sofern diese nicht selbst beglichen werden können. Sollte das derzeitige Mietverhältnis nicht mehr leistbar und dauerhaft sein, kann durch eine einmalige finanzielle Hilfe (Umzugspauschale) der Umzug in eine dauerhafte und leistbare Wohnung ermöglicht werden. Die Sozialarbeiter:innen in den Beratungsstellen verschaffen sich gemeinsam mit den Betroffenen einen Überblick über die Wohn- und Einkommenssituation, beraten über die möglichen Unterstützungsleistungen und helfen bei der Antragsstellung.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Unterstützungsleistung erfüllt sein?

• Hauptwohnsitzmeldung in Österreich
• Mietschulden, die nicht selbst beglichen werden können und die seit dem 1. März 2020 entstanden sind

Wie kann der WOHNSCHIRM in Anspruch genommen werden?

Ob eine Unterstützungsmöglichkeit besteht, wird in einem kostenlosen Beratungsgespräch in einer anerkannten Beratungseinrichtung ermittelt.

Wo erhalte ich Beratung?

Insgesamt gibt es in Österreich 28 Anlaufstellen, verteilt auf alle Bundesländer.
Die für die jeweilige Region zuständige Beratungsstelle und weitere Informationen sind online auf wohnschirm.at abrufbar.

Alle Beratungsstellen und weitere Informationen gibt es unter www.wohnschirm.at und über das Bürgerservice Telefon +43 (0) 800 201 611 , Mo – Fr von 8 bis 17 Uhr,
E-Mail: buergerservice@sozialministerium.at

von Andrea Stohriegl

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Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Österreichische Behindertenrat national und international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

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