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Startseite › Aktuelles › News › Diskriminierende Uber-Gebühr für Menschen mit Behinderungen

Diskriminierende Uber-Gebühr für Menschen mit Behinderungen

19. Juli 2022

Uber muss mehr als zwei Mio US-Dollar an Fahrgäste mit Behinderungen auszahlen und auf Gebühren verzichten, wenn eine Behinderung eine längere Wartezeit erforderlich macht.

Uber-Fahrzeug, Foto: Viktor Avdeev on Unsplash

Der US-Fahrdienstleister Uber muss mehr als zwei Millionen US-Dollar an Fahrgäste mit Behinderungen auszahlen und künftig auf Gebühren verzichten, wenn eine Behinderung eine längere Wartezeit erforderlich macht.

Bislang hob Uber eine Gebühr ein, wenn das Einsteigen von Passagieren länger als zwei Minuten dauert. Das US-amerikanische Justizministerium bewertet diese Praxis als unzulässige Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen, die beim Einsteigen teilweise mehr Zeit brauchen.

Aus diesem Grund strengte das Justizministerium im November 2021 vor einem Gericht im Bundesstaat Kalifornien ein Verfahren gegen das Unternehmen Uber Technologies Inc an. Das Ministerium teilte am 18. Juli 2022 mit, dass es vor Gericht zu einem Vergleich mit dem Unternehmen gekommen sei.

Uber wird nun 1.738.500 US-Dollar an mehr als 1.000 Fahrgäste auszahlen, die sich über die Wartegebühren beschwert hatten. Insgesamt 500.000 US-Dollar erhalten weitere Personen, die durch die Praxis geschädigt wurden.

„Menschen mit Behinderungen sollten sich nicht wie Bürger*innen zweiter Klasse fühlen oder wegen ihrer Behinderung bestraft werden“, verdeutlichte die stellvertretende Generalstaatsanwältin Kristen Clarke in einer Erklärung.

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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