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Startseite › Aktuelles › News › EDF-Resolution zur COVID-19 Pandemie

EDF-Resolution zur COVID-19 Pandemie

7. Juli 2020

Eines der wichtigsten Ergebnisse der EDF-Generalversammlung im Frühjahr 2020 war der Beschluss der EDF-Resolution zu COVID-19 und Menschen mit Behinderungen.

Das Europäische Behindertenforum fordert alle EU-Institutionen, die Mitgliedstaaten und alle europäischen Länder und Partnerländer zur vollständigen Inklusion und Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Bemühungen zur Bekämpfung von COVID-19 auf.

Die diesjährige Generalversammlung des Europäischen Behindertenforums (EDF) hat aufgrund der Corona-Krise erstmalig im Zuge eines mehrwöchigen Online-Abstimmungsverfahrens von Mitte April bis Mitte Mai stattgefunden. Eines der wichtigsten Ergebnisse war der Beschluss der EDF-Resolution zu COVID-19 und Menschen mit Behinderungen.

Christina Wurzinger und Gudrun Engelsreiter haben die EDF-Resolution gekürzt und zusammengefasst. Die Originalversion können Sie unter folgendem Link nachlesen: http://edf-feph.org/resolution-covid-19-and-rights-persons-disabilities

Das EDF fordert alle EU-Institutionen, die Mitgliedstaaten und alle europäischen Länder und Partnerländer zur vollständigen Inklusion und Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Bemühungen zur Bekämpfung von COVID-19 auf. Hierzu werden einzelne Maßnahmen
besonders hervorgehoben:

  • Es muss sichergestellt werden, dass die weltweite Antwort auf COVID-19 mit der Behindertenrechtskonvention übereinstimmt. So muss beispielsweise die Kommunikation im Bereich der öffentlichen Gesundheit barrierefrei gemacht werden, sodass alle Menschen verstehen können, welche Maßnahmen sie ergreifen sollen.
  • Gebärdensprachdolmetscher*innen, persönliche Assistent*innen und andere Unterstützer*innen sollten den gleichen Gesundheits- und Sicherheitsschutz
    erhalten wie andere Mitarbeiter*innen des Gesundheitswesens, die mit COVID-19 zu tun haben. Das Gesundheitspersonal muss rasch darauf sensibilisiert werden, Menschen mit Behinderungen nicht systematisch zu benachteiligen oder zurück zu lassen.
  • Die Gesundheits- und Sozialversicherungssysteme müssen besser und ausreichend finanziert werden. Dies betrifft auch zusätzliche finanzielle Nothilfen durch die EU.
  • Menschen mit Behinderungen müssen von Behörden bei der Bereitstellung barrierefreier und inklusiver Dienste zu Rate gezogen werden und in die Sanierungspläne mit einbezogen werden.
  • Zudem muss sichergestellt werden, dass marginalisierte und isolierte Menschen nicht ohne notwendige Güter, Unterstützung und menschenlichen Kontakt zurück bleiben. Es müssen weiterhin Besuche durch die Behörden in institutionellen Pflegeeinrichtungen stattfinden.
  • Es braucht Finanzmittel und praktische Lösungen damit Menschen mit Behinderungen durch den Ausfallvon Unterstützungsnetzwerken (einschließlich persönlicher Assistent*innen, Familienangehöriger und spezifischer professioneller Dienstleistungen) nicht negativ beeinflusst werden.
  • Außerdem muss es persönliche Schutzausrüstungen für Menschen mit Behinderungen und
    Unterstützer*innen geben.
  • Das Einkommen von Menschen mit Behinderungen muss geschützt werden, etwa durch die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten bzw. die Gewährung von Sonderurlaub.
  • Notwendig sind Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt und Missbrauch bzgl. Frauen und Mädchen mit Behinderungen, etwa durch die Sicherstellung, dass Opferschutzeinrichtungen verfügbar bleiben bzw. zusätzliche Unterstützungsdienste eingeführt werden.
  • Auch die Rechte junger Menschen mit Behinderungen müssen gewährleistet werden. Programme zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit dürfen nicht geschmälert werden und es braucht Wohnungs- und Unterstützungslösungen für junge Menschen mit Behinderungen, die in prekären Situationen leben.
  • Außerdem müssen alle Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen für Kinder, Jugendliche und sonstige Lernenden mit Behinderungen barrierefrei zugänglich und inklusiv sind. Kein Kind sollte von seiner Familie oder seinem Unterstützungsnetzwerk isoliert werden und es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, um das Lernen, die Inklusion und die soziale Teilhabe von Kindern mit Behinderungen sicherzustellen.
  • Gesundheitsinformationssysteme sowie neue Systeme zur Überwachung und Eindämmung von COVID-19 sollten die Daten nach Alter, Geschlecht und Behinderung aufschlüsseln.

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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