• Zum Inhalt springen
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Footer springen
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • English

Leicht lesen

Logo Österreichischer Behindertenrat

Österreichischer Behindertenrat

Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

  • Aktuelles
    • News
    • Presseaussendungen
    • Magazin „monat“
      • monat Archiv
    • Veranstaltungen
    • Fachkonferenz 2026: Gewalt
    • Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz
    • Fachkonferenz 2024: Gesundheit
  • Der Österreichische Behindertenrat
    • Aufgaben
    • Forderungen des Österreichischen Behindertenrats
    • Präsidium
    • Team
    • Mitglieder
    • Mitglied / Partner werden
    • Bundesbehindertenbeirat
    • Forum Selbstvertretung
    • Kompetenzteams
    • Inklusive Planungsgruppe
    • euro-key. Schlüssel für mehr Unabhängigkeit
    • Gewaltschutzrichtlinie
    • Kontakt und Anfahrt
    • Presse
  • Recht und Soziales
    • Stellungnahmen
    • Positionspapiere
    • Nationaler Aktionsplan
    • Bundesbehindertenbeirat
    • Staatenprüfung 2023
  • EU und international
    • Stellungnahmen international
    • Lobbying
    • Europäisches Behindertenforum
    • Europäischer Behindertenausweis – European Disability Card
    • Europäisches Parlament der Menschen mit Behinderungen
  • Projekte und Initiativen
    • Ideenwettbewerb UNIKATE
    • Frauen mit Behinderungen
    • Demos
    • LICHT INS DUNKEL
  • Kontakt
  • Impressum
  • English
  • Leicht Lesen
    • Das sind die Aufgaben des Österreichischen Behinderten-Rates
Startseite › Aktuelles › News › European Accessibility Act: Umsetzung in nationales Recht

European Accessibility Act: Umsetzung in nationales Recht

26. Juli 2024

Die EU-Kommission fordert Umsetzung der Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in mehreren Ländern.

Symbolbild Accessibility: Illustration: Mann vor Computer mit Symbolen für Lautsprecher, Auge, Rollstuhl und Ohr

Die Europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen trat am 28. Juni 2019 in Kraft. Mitgliedstaaten hatten bis zum 28. Juni 2022 Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Aktuelle Entwicklungen

Im Juli 2022 hatte die Kommission bereits 24 Mitgliedstaaten förmlich aufgefordert, Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie zu ergreifen. Im April 2023 wurden drei weitere Staaten zur Einreichung vollständiger Umsetzungsmaßnahmen aufgefordert. Da fünf Mitgliedstaaten – Deutschland, Kroatien, Schweden, Slowenien und die Niederlande – weiterhin keine vollständige Umsetzung nachgewiesen haben, hat die Europäische Kommission am 25.7.2024 erneut diese Länder kontaktiert. Diese Mitgliedsstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Stellungnahmen zu reagieren und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls könnte die Kommission beschließen, die Fälle vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen.

Bulgariens Versäumnis

Zusätzlich hat die Kommission beschlossen, Bulgarien vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen. Bulgarien hatte angekündigt, einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Barrierefreiheits-Richtlinie bis Dezember 2023 vorzulegen, hat dies bis dato jedoch noch nicht gemacht. Daher hat Bulgarien die Richtlinie noch nicht vollständig umgesetzt. Die Kommission sieht die bisherigen Bemühungen als unzureichend an und leitet rechtliche Schritte ein.

Wichtigkeit der Barrierefreiheit

Die Europäische Barrierefreiheits-Richtlinie hat enorme Bedeutung für Menschen mit Behinderungen. Sie stellt sicher, dass alltägliche Produkte und Dienstleistungen – von Kommunikationsmitteln bis hin zu Bankdienstleistungen – für alle Menschen zugänglich sind. Durch die Umsetzung der Richtlinie wird nicht nur die gesellschaftliche Teilhabe erleichtert, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zur Förderung der Gleichstellung und Selbstbestimmung von mehr als 100 Millionen Menschen mit Behinderungen in Europa geleistet.

Unternehmen und Dienstleister*innen haben bis zum 28. Juni 2025 Zeit, um die einheitlichen EU-Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen.

von Victoria Biber

Sidebar

euro-key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key Standorte in Österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

Das könnte Sie auch interessieren

Ankündigung der Fachkonferenz „Gewalt im Leben von Menschen mit Behinderungen – Ursachen, Prävention und Schutz“ am 8. Oktober 2026 im ÖGB Catamaran. Logo des Österreichischen Behindertenrats.

Jahreskonferenz 2026

1. Juli 2026

Konferenz: Gewalt im Leben von Menschen mit Behinderungen Ursachen, Prävention und Schutz

Klaus Widl bei der Eröffnung der Feier am Podium

Festakt: 50 Jahre Österreichischer Behindertenrat

21. Mai 2026

Der Österreichische Behindertenrat feierte am 21. Mai 2026 sein 50-jähriges Bestehen mit einer Jubiläumsveranstaltung in Wien. Im Mittelpunkt standen fünf Jahrzehnte organisierter Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen in Österreich.

Gelbe Post-Abholstation mit mehreren Paketfächern unterschiedlicher Größe und Höhe sowie einem Bedienfeld in der Mitte.

Pakete künftig in gut erreichbaren Abholfächern

1. Juli 2026

Nach einer erfolgreichen Verbandsschlichtung des Klagsverbands können Menschen mit körperlichen Einschränkungen Pakete künftig auf Wunsch in gut erreichbaren Fächern von Post-Abholstationen hinterlegen lassen.

Screenshot der Zeit im Bild 1 auf ORF 2: Moderator und Moderatorin im ZIB-Studio, rechts ein Gebärdensprachdolmetscher in neuer, größerer Einblendung. Am unteren Bildrand sind Untertitel sichtbar.

ORF modernisierte Gebärdensprach-Dolmetschung

29. Juni 2026

Der ORF präsentiert Sendungen mit Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS) seit 29. Juni 2026 in einem neuen Design. Auch das Untertitel-Angebot auf Smart-TVs wurde erweitert.

Flughafenmitarbeiter schiebt Rollstuhlnutzer durch Gangway zu einem Flugzeug

Vorläufige Einigung über EU-Fluggastrechte-Verordnung

18. Juni 2026

Stärkung der Rechte für Flugreisende mit Behinderungen: Einigung zur Überarbeitung der EU-Fluggastrechte-Verordnung.

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

Quicklinks

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Leicht Lesen
  • EuroKey

Unsere Social Media-Kanäle:

  • Facebook
  • Bluesky
  • LinkedIn
  • Instagram

© 2026 · Österreichischer Behindertenrat