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Startseite › Aktuelles › News › European Accessibility Act: Umsetzung in nationales Recht

European Accessibility Act: Umsetzung in nationales Recht

26. Juli 2024

Die EU-Kommission fordert Umsetzung der Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in mehreren Ländern.

Symbolbild Accessibility: Illustration: Mann vor Computer mit Symbolen für Lautsprecher, Auge, Rollstuhl und Ohr

Die Europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen trat am 28. Juni 2019 in Kraft. Mitgliedstaaten hatten bis zum 28. Juni 2022 Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Aktuelle Entwicklungen

Im Juli 2022 hatte die Kommission bereits 24 Mitgliedstaaten förmlich aufgefordert, Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie zu ergreifen. Im April 2023 wurden drei weitere Staaten zur Einreichung vollständiger Umsetzungsmaßnahmen aufgefordert. Da fünf Mitgliedstaaten – Deutschland, Kroatien, Schweden, Slowenien und die Niederlande – weiterhin keine vollständige Umsetzung nachgewiesen haben, hat die Europäische Kommission am 25.7.2024 erneut diese Länder kontaktiert. Diese Mitgliedsstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Stellungnahmen zu reagieren und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls könnte die Kommission beschließen, die Fälle vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen.

Bulgariens Versäumnis

Zusätzlich hat die Kommission beschlossen, Bulgarien vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen. Bulgarien hatte angekündigt, einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Barrierefreiheits-Richtlinie bis Dezember 2023 vorzulegen, hat dies bis dato jedoch noch nicht gemacht. Daher hat Bulgarien die Richtlinie noch nicht vollständig umgesetzt. Die Kommission sieht die bisherigen Bemühungen als unzureichend an und leitet rechtliche Schritte ein.

Wichtigkeit der Barrierefreiheit

Die Europäische Barrierefreiheits-Richtlinie hat enorme Bedeutung für Menschen mit Behinderungen. Sie stellt sicher, dass alltägliche Produkte und Dienstleistungen – von Kommunikationsmitteln bis hin zu Bankdienstleistungen – für alle Menschen zugänglich sind. Durch die Umsetzung der Richtlinie wird nicht nur die gesellschaftliche Teilhabe erleichtert, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zur Förderung der Gleichstellung und Selbstbestimmung von mehr als 100 Millionen Menschen mit Behinderungen in Europa geleistet.

Unternehmen und Dienstleister*innen haben bis zum 28. Juni 2025 Zeit, um die einheitlichen EU-Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen.

von Victoria Biber

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euro-key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key Standorte in Österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Seit 1976 vertritt der Österreichischen Behindertenrat mehr als 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich. Die gesetzlich verankerte, parteipolitisch unabhängige Dachorganisation der Behindertenverbände in Österreich mit mehr als 85 Mitgliedsorganisationen setzt sich für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Der Behindertenrat bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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