• Zum Inhalt springen
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Footer springen
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • English

Leicht lesen

Logo Österreichischer Behindertenrat

Österreichischer Behindertenrat

Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

  • Aktuelles
    • News
    • Presseaussendungen
    • Magazin „monat“
    • monat Archiv
    • Veranstaltungen
    • Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz
    • Nationalratswahl 2024
    • EU-Wahl 2024
  • Der Österreichische Behindertenrat
    • Aufgaben
    • Forderungen des Österreichischen Behindertenrats
    • Präsidium
    • Team
    • Mitglieder
    • Mitglied / Partner werden
    • Bundesbehindertenbeirat
    • Forum Selbstvertretung
    • Kompetenzteams
    • Inklusive Planungsgruppe
    • euro-key. Schlüssel für mehr Unabhängigkeit
    • Gewaltschutzrichtlinie
    • Kontakt und Anfahrt
    • Presse
  • Recht und Soziales
    • Stellungnahmen
    • Positionspapiere
    • Nationaler Aktionsplan
    • Bundesbehindertenbeirat
    • Staatenprüfung 2023
  • EU und international
    • Stellungnahmen international
    • Lobbying
    • Europäisches Behindertenforum
    • Europäischer Behindertenausweis – European Disability Card
    • Europäisches Parlament der Menschen mit Behinderungen
  • Projekte und Initiativen
    • Ideenwettbewerb UNIKATE
    • Frauen mit Behinderungen
    • Demos
    • LICHT INS DUNKEL
  • Kontakt
  • Impressum
  • English
  • Leicht Lesen
    • Das sind die Aufgaben des Österreichischen Behinderten-Rates
Startseite › Aktuelles › News › Klapprampen-Deaktivierung nur nach Vorab-Info

Klapprampen-Deaktivierung nur nach Vorab-Info

5. Dezember 2023

Klapprampen dürfen bei U-Bahnen der Wiener Linien nur mehr mit vorheriger Information deaktiviert werden.

Die U-Bahn-Züge der Wiener Linien sind für Rollstuhlfahrer barrierefrei zugänglich. Bei Zügen der Type V gibt es zum leichteren Einstieg eine ausfahrbare Rampe bei der ersten und letzten Tür. Aufzüge in allen Stationen ermöglichen problemlosen Zutritt zu den U-Bahnen auch mit Rollstuhl.
Deaktivierung der Klapprampen bei den Wiener U-Bahnen nur mehr mit vorheriger Information, Foto: Johannes Zinner

In der Vergangenheit wurden seitens der Wiener Linien immer wieder – insbesondere im Winter – aufgrund von Streugut oder bei Großveranstaltungen die Klapprampen an den U-Bahnen (V-Zügen) deaktiviert und damit Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, von der Verwendung der U-Bahnen ausgeschlossen. Da es im Vorfeld keine Information über die Deaktivierung gab, wurde den betroffenen Personen die Möglichkeit genommen, vorausschauend eine alternative Route zu wählen. Sie erfuhren von der Deaktivierung der Klapprampen erst direkt am Bahnsteig, wenn der Zug einfuhr und die Rampen nicht ausklappten.

In einem Schlichtungsverfahren einigten sich der Österreichische Behindertenrat und die Wiener Linien darauf, dass

  • die Klapprampen nur mehr bei Vorliegen von eng definierten Gründen (wie z.B. einer Großveranstaltung oder nach zwei witterungsbedingten Störfällen) deaktiviert werden dürfen (siehe Wiener Linien: Automatische Klapprampen in der U-Bahn);
  • die Deaktivierung nur mit begleitender Information in der WienMobil App und auf der Website der Wiener Linien erlaubt ist;
  • die Wiener Linien den Behindertenrat quartalsweise über die getätigten Deaktivierungen mittels detaillierter Statistik informieren.

Außerdem wurde vereinbart, dass bis spätestens März 2024 die Deaktivierung der Klapprampen auch auf den Zugzielanzeigern in den Stationen ersichtlich sein wird.

„Mit dieser Vereinbarung ist uns gemeinsam ein wichtiger Schritt gelungen. Jetzt können Rollstuhlnutzer*innen ihre Reiseroute bereits im Vorfeld anpassen und stehen nicht ohne Informationen am Bahnsteig. Außerdem zeigen die von den Wiener Linien übermittelten Zahlen der letzten drei Quartale betreffend Deaktivierung der Klapprampen, dass es nunmehr wirklich nur in begründeten Fällen zu einer Deaktivierung kommt“, erläutert Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.

Service-Link

Wiener Linien: Automatische Klapprampen in der U-Bahn

Sidebar

euro-key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key Standorte in Österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

Das könnte Sie auch interessieren

Ankündigung der Fachkonferenz „Gewalt im Leben von Menschen mit Behinderungen – Ursachen, Prävention und Schutz“ am 8. Oktober 2026 im ÖGB Catamaran. Logo des Österreichischen Behindertenrats.

Save the date!

18. Juni 2026

Konferenz: Gewalt im Leben von Menschen mit Behinderungen Ursachen, Prävention und Schutz

Klaus Widl bei der Eröffnung der Feier am Podium

Festakt: 50 Jahre Österreichischer Behindertenrat

21. Mai 2026

Der Österreichische Behindertenrat feierte am 21. Mai 2026 sein 50-jähriges Bestehen mit einer Jubiläumsveranstaltung in Wien. Im Mittelpunkt standen fünf Jahrzehnte organisierter Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen in Österreich.

Flughafenmitarbeiter schiebt Rollstuhlnutzer durch Gangway zu einem Flugzeug

Vorläufige Einigung über EU-Fluggastrechte-Verordnung

18. Juni 2026

Stärkung der Rechte für Flugreisende mit Behinderungen: Einigung zur Überarbeitung der EU-Fluggastrechte-Verordnung.

2 Männer arbeiten an einer Live-Audiodeskription Wolfgang Slavik und Johannes Karner)

RTR-Verordnung: Mehr Barrierefreiheit und Inklusion bei Telekommunikationsdiensten

18. Juni 2026

Barrierefreiheit in Telekommunikation und Medien steht im Mittelpunkt aktueller Maßnahmen von RTR und KommAustria.

Nahaufnahme einer Fernbedienung mit Tasten für Sprachwahl („LANG“) und Untertitel („SUBTITLE“), die Funktionen zur barrierefreien Mediennutzung unterstützen.

Umfrage zur audiovisuellen Barrierefreiheit in Europa

12. Juni 2026

Die EU-Kommission überarbeitet die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Eine Umfrage soll helfen, die Barrierefreiheit von Medienangeboten zu verbessern.

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

Quicklinks

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Leicht Lesen
  • EuroKey

Unsere Social Media-Kanäle:

  • Facebook
  • Bluesky
  • LinkedIn
  • Instagram

© 2026 · Österreichischer Behindertenrat