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Startseite › Aktuelles › News › Klapprampen-Deaktivierung nur nach Vorab-Info

Klapprampen-Deaktivierung nur nach Vorab-Info

5. Dezember 2023

Klapprampen dürfen bei U-Bahnen der Wiener Linien nur mehr mit vorheriger Information deaktiviert werden.

Die U-Bahn-Züge der Wiener Linien sind für Rollstuhlfahrer barrierefrei zugänglich. Bei Zügen der Type V gibt es zum leichteren Einstieg eine ausfahrbare Rampe bei der ersten und letzten Tür. Aufzüge in allen Stationen ermöglichen problemlosen Zutritt zu den U-Bahnen auch mit Rollstuhl.
Deaktivierung der Klapprampen bei den Wiener U-Bahnen nur mehr mit vorheriger Information, Foto: Johannes Zinner

In der Vergangenheit wurden seitens der Wiener Linien immer wieder – insbesondere im Winter – aufgrund von Streugut oder bei Großveranstaltungen die Klapprampen an den U-Bahnen (V-Zügen) deaktiviert und damit Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, von der Verwendung der U-Bahnen ausgeschlossen. Da es im Vorfeld keine Information über die Deaktivierung gab, wurde den betroffenen Personen die Möglichkeit genommen, vorausschauend eine alternative Route zu wählen. Sie erfuhren von der Deaktivierung der Klapprampen erst direkt am Bahnsteig, wenn der Zug einfuhr und die Rampen nicht ausklappten.

In einem Schlichtungsverfahren einigten sich der Österreichische Behindertenrat und die Wiener Linien darauf, dass

  • die Klapprampen nur mehr bei Vorliegen von eng definierten Gründen (wie z.B. einer Großveranstaltung oder nach zwei witterungsbedingten Störfällen) deaktiviert werden dürfen (siehe Wiener Linien: Automatische Klapprampen in der U-Bahn);
  • die Deaktivierung nur mit begleitender Information in der WienMobil App und auf der Website der Wiener Linien erlaubt ist;
  • die Wiener Linien den Behindertenrat quartalsweise über die getätigten Deaktivierungen mittels detaillierter Statistik informieren.

Außerdem wurde vereinbart, dass bis spätestens März 2024 die Deaktivierung der Klapprampen auch auf den Zugzielanzeigern in den Stationen ersichtlich sein wird.

„Mit dieser Vereinbarung ist uns gemeinsam ein wichtiger Schritt gelungen. Jetzt können Rollstuhlnutzer*innen ihre Reiseroute bereits im Vorfeld anpassen und stehen nicht ohne Informationen am Bahnsteig. Außerdem zeigen die von den Wiener Linien übermittelten Zahlen der letzten drei Quartale betreffend Deaktivierung der Klapprampen, dass es nunmehr wirklich nur in begründeten Fällen zu einer Deaktivierung kommt“, erläutert Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.

Service-Link

Wiener Linien: Automatische Klapprampen in der U-Bahn

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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