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Stop Hate Crime

22. Juli 2021

Am 21 Juli 2021 hat der Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc den Pilotbericht „Hate Crime in Österreich – systematische Ermittlung und Erfassung von Vorurteilsmotiven bei Strafanzeigen durch die Sicherheitsexekutive“ vorgestellt.

Person hält ein Schild: No pLace for Hate

Präsentation des Berichts zur Vorurteilskriminalität am 21.07.2021

Zusammenfassung und Fazit von Dr.in Christina Meierschitz

Am 21 Juli 2021 hat der Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc den Pilotbericht „Hate Crime in Österreich – systematische Ermittlung und Erfassung von Vorurteilsmotiven bei Strafanzeigen durch die Sicherheitsexekutive“ vorgestellt. Der Bericht wurde vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS), nach einem zweijährigen EU-finanzierten Projekt mit wissenschaftlicher Begleitung durch das IRKS, erstellt. In diesem Projekt wurde u.a. von Polizeibeamt*innen, in einem eigens dafür geschaffenen Erfassungssystem, von November 2020 bis April 2021 Vorurteilskriminalität dokumentiert.

Was heißt Vorurteilskriminalität?

Dafür muss laut Definition sowohl eine Straftat als auch ein Vorurteilsmotiv vorliegen. Das bedeutet, dass der Täter oder die Täterin Vorurteile gegen das Opfer hat. Folgende Vorurteilskategorien wurden festgemacht: Geschlecht, nationale ethnische Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung, Alter, Behinderung, sozialer Status und Hautfarbe. Das Projekt beinhaltete neben der Erfassung und Zuordnung der Straftaten zu Vorurteilskriminalität auch die Schulung der Beamt*innen und die Bereitstellung adäquater, amtlicher Daten. Dadurch ist das Erkennen und Erfassen von Vorurteils Motiven zu einem fixen Teil der Arbeitsroutine der österreichischen Polizei geworden. Vorurteilskriminalität wiegt schon allein deshalb so schwer, weil es nicht nur die Opfer betrifft, sondern auch Angehörige, Freundinnen und selbst Personen, die das Opfer gar nicht kennen, aber von der Tat erfahren haben. Vorurteilsmotivierte Straftaten lösen eine Welle von Verletzungen aus.

Was haben die Erhebung in Bezug auf Menschen mit Behinderungen ergeben?

Hasskriminalität gegen Menschen mit Behinderungen sind vor allem durch konfrontative Delikte gegen Leib und Leben, Freiheit, Ehre oder die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung geprägt gewesen. Als Tatort für Hasskriminalität bei Menschen mit Behinderungen wurde zu 42 % der private Raum erhoben, zu 19 % öffentlicher Raum und 18 % das Internet.

Was kann daraus geschlossen werden?

Menschen mit Behinderungen werden sehr oft aufgrund ihrer Behinderung Gewalt und Beleidigungen ausgesetzt. Dies liegt zum einen daran, dass sie in Strukturen leben müssen, die Gewaltbereitschaft fördern und andererseits haben Sie oft auch weniger Möglichkeiten sich gegen Gewalt und Anfeindungen zu wehren. Ein wichtiger Schritt, um viele Quellen für Gewalt und Verletzungen zu vermeiden ist eine österreichweite De-Institutionalisierung und umfassende Assistenzangebote, um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben in unserer Gemeinschaft zu gewährleisten.

Der Österreichische Behindertenrat fordert seit langer Zeit, dass die unterschiedlichsten Berufsgruppen wie Polizist*innen, Ärzt*innen oder Richter*innen intensive Schulungen zu Menschen mit Behinderungen sowie deren Rechte und Erfordernisse verpflichtend absolvieren müssen.

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Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Österreichische Behindertenrat national und international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

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