• Zum Inhalt springen
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Footer springen
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • English

Leicht lesen

Logo Österreichischer Behindertenrat

Österreichischer Behindertenrat

Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

  • Aktuelles
    • News
    • Presseaussendungen
    • Magazin „monat“
    • monat Archiv
    • Veranstaltungen
    • Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz
    • Nationalratswahl 2024
    • EU-Wahl 2024
  • Der Österreichische Behindertenrat
    • Aufgaben
    • Forderungen des Österreichischen Behindertenrats
    • Präsidium
    • Team
    • Mitglieder
    • Mitglied / Partner werden
    • Liste der Mitglieder und Ersatzmitglieder der beim Bundesbehindertenbeirat eingerichteten Kommission
    • Forum Selbstvertretung
    • Kompetenzteams
    • Inklusive Planungsgruppe
    • euro-key. Schlüssel für mehr Unabhängigkeit
    • Gewaltschutzrichtlinie
    • Kontakt und Anfahrt
    • Presse
  • Recht und Soziales
    • Stellungnahmen
    • Positionspapiere
    • Nationaler Aktionsplan
    • Liste der Mitglieder und Ersatzmitglieder der beim Bundesbehindertenbeirat eingerichteten Kommission
    • Staatenprüfung 2023
  • EU und international
    • Stellungnahmen international
    • Lobbying
    • Europäisches Behindertenforum
    • Europäischer Behindertenausweis – European Disability Card
    • Europäisches Parlament der Menschen mit Behinderungen
  • Projekte und Initiativen
    • Ideenwettbewerb UNIKATE
    • Frauen mit Behinderungen
    • Demos
    • LICHT INS DUNKEL
  • Kontakt
  • Impressum
  • English
  • Leicht Lesen
    • Das sind die Aufgaben des Österreichischen Behinderten-Rates
Startseite › Aktuelles › News › Wahlrechtsänderungspaket erhielt einhellige Zustimmung

Wahlrechtsänderungspaket erhielt einhellige Zustimmung

31. Januar 2023

Wahllokale müssen ab 2028 barrierefrei zugänglich sein.

Mann im Rollstuhl wählt in einer Rollstuhlwahlzelle, Foto: Bundesministerium für Inneres
Foto: Bundesministerium für Inneres

Der Nationalrat erteilte einer Änderung der Nationalratswahlordnung und anderer Wahlgesetze seine Zustimmung. Wahllokale müssen ab 2028 barrierefrei zugänglich sein.

Sämtliche Fraktionen stimmten am 31. Januar 2023 in der ersten regulären Nationalratssitzung im frisch sanierten historischen Parlamentsgebäude für ein Wahlrechtspaket, das unter anderem eine Beschleunigung der Auszählung von Briefwahlstimmen vorsieht. Die Novelle soll grundsätzlich Anfang 2024 in Kraft treten. Das Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 sieht höhere Entschädigungen für Wahlbeisitzer*innen, eine deutlich höhere Pauschalabgeltung des Wahlaufwands für Gemeinden und Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen vor. So müssen Wahllokale bis zum Jahr 2028 barrierefrei zugänglich sein.

NAbg. Heike Grebien, Sprecherin für Menschen mit Behinderungen (GRÜNE), verlas in der Nationalratssitzung einen Auszug einer Anfrage ihrer im Vorjahr verstorbenen Fraktionskollegin Theresia Haidlmayr aus dem Jahr 1996 an den damaligen, im Jahr 2021 verstorbenen Innenminister Dr. Caspar Einem:

„Werden Sie dafür sorgen, dass behinderte Menschen von ihren demokratischen Rechten Gebrauch machen können, indem Sie veranlassen, dass alle Wahllokale bis 31.12.1996 so adaptiert sind, dass sie für alle Menschen barrierefrei erreichbar sind?“ Die Antwort habe Grebien zufolge gelautet: „Gemäß § 52 der Nationalratswahlordnung 1992 sind für die Festsetzung der Wahlsprengel und Wahllokale ausschließlich die Gemeindewahlbehörden, in Wien das Magistrat, zuständig. Ich werde jedoch bei kommenden Nationalratswahlen im Rahmen meiner Kompetenzen diesen Wahlbehörden nahelegen, bei der Bestimmung der Wahllokale darauf zu achten, dass diese vermehrt auch von Menschen mit Behinderungen erreicht werden können.“

„Wo stehen wir heute, fast 30 Jahre nach der ersten Anfrage in diesem Hohen Haus zum Thema barrierefreies Wählen, barrierefreie Wahllokale?“, fragte Grebien. Derzeit sind nach wie vor nicht alle Wahllokale barrierefrei. Der Grad der Barrierefreiheit schwanke Grebien zufolge von Gemeinde zu Gemeinde. Nach der bislang gültigen Nationalratswahlordnung müsse es pro Gemeinde und in Wien pro Gemeindebezirk ein barrierefreies Wahllokal geben.

„Wir – jetzt hier in diesem Hohen Haus – ändern das. Denn wir wollen, dass alle Wahllokale barrierefrei sind. […] Wählen ist eines der demokratischen Grundrechte in unserem schönen Land. Und das ist wichtig“, so Grebien. Das neue Wahlrechtsänderungsgesetz enthalte Bestimmungen bis 1. Januar 2028, welche die Barrierefreiheit aller Wahllokale garantieren. „Ab 2028 gibt es keine Ausreden mehr, sondern nur umfassende barrierefreie Wahllokale. Wie schön ist das?“, zeigte sich die Sprecherin für Menschen mit Behinderungen erfreut.

Um Menschen mit Behinderungen in der Übergangszeit bis 1. Januar 2028 [die Teilnahme an] Wahlen zu erleichtern, sehe der überarbeitete Gesetzesentwurf vor, dass die verpflichtende Einrichtung eines barrierefreien Wahllokals in jedem Gebäude, in dem Wahllokale eingerichtet sind, vorzufinden ist, und auch künftig in jedem dieser barrierefreien Wahllokale eine Wahlzelle barrierefrei erreichbar ist. „Und dann, ab 2028, gilt das für alle Wahllokale“, schloss Grebien. Weitere Verbesserungen seien die Bereitstellung von Wahlschablonen für die Wahlkarten von blinden und sehbehinderten Menschen, die Einführung einer Abschrägung der Wahlschablone. Zudem würden die Mindestschriftgrößen für Drucksorten erhöht und es werde vermehrt Informationen zum Wahlvorgang in leichter Sprache geben. „Sie sehen: Es wird einiges in Zukunft demokratischer für Menschen mit Behinderungen, barriereärmer „, schloss Grebien.

Service-Link

Wahlrechtsänderungsgesetz 2023

Sidebar

euro-key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key Standorte in Österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

Das könnte Sie auch interessieren

Besucher*innen sitzen im abgedunkelten Saal des Filmfestivals ART WITHOUT LIMIT und sehen einen Film auf einer großen Leinwand. Mehrere Personen nutzen Rollstühle. Die Aufnahme zeigt den Veranstaltungsraum aus erhöhter Perspektive.

Art Without Limit Filmfestival

2. Mai 2026

Bei der Österreich-Premiere „ART WITHOUT LIMIT International Film“ mit Fokus auf das Thema Behinderung wurde eine „Best of“-Auswahl von Filmen vorgeführt, die sich mit dem Leben von Menschen mit Behinderungen auseinandersetzen und Perspektiven zeigen, die in klassischen medialen Darstellungen häufig fehlen.

Rollstuhlgerechter Kleinbus mit geöffneter Heckklappe und ausgeklappter Rampe zum Ein- und Ausstieg auf einem Parkplatz.

Nach Verbandsschlichtung: Verbesserung der Barrierefreiheit beim BAST

3. Mai 2026

Nach einer erfolgreichen Verbandsschlichtung mit der Verkehrsbetriebe Burgenland GmbH wurden mit konkrete Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit beim burgenländischen Anruf-Sammeltaxi umgesetzt.

EU-Flagge weht im Wind vor blauem Himmel, Foto: Unsplash/Alexey Larionov

Forderung nach einer EU-Agentur für Barrierefreiheit

28. April 2026

Die EU-Kommission wird im Mai die Maßnahmen für die EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen aktualisieren.

Zeichen für Audiodeskription: durchgestrichenen Auge auf schwarzem Hintergrund

Audiodeskription: Kostenexplosion abgewendet

22. April 2026

Der Österreichische Behindertenrat wandte sich wegen drohender Mehrkosten für Audiodeskription an Medienminister Andreas Babler. Künftig fällt nur eine Anzeigegebühr von 100 Euro pro Funkanwendung an.

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

Quicklinks

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Leicht Lesen
  • EuroKey

Unsere Social Media-Kanäle:

  • Facebook
  • Bluesky
  • LinkedIn
  • Instagram

© 2026 · Österreichischer Behindertenrat