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Startseite › Aktuelles › News › EU-Center für Barrierefreiheit

EU-Center für Barrierefreiheit

29. Juni 2023

Mag. Klaus Höckner wurde zum National Expert für das neue AccessibleEU Centre ernannt.

Mann im Anzug fliegt mit Rollstuhl über eine treppe, blaue Landkarte Europas, EU-Sterne, Credit: Canva
Das neue Accessible EU-Zentrum soll Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) dabei unterstützen, Standards zur Barrierefreiheit umzusetzen.

Mag. Klaus Höckner, Vorstand der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs und Präsidiumsmitglied des Österreichischen Behindertenrates, wurde zum „National Expert“ für das transformative Wissenszentrum für Barrierefreiheit der EU-Kommission, das sogenannte AccessibleEU Centre, ernannt.

Der Experte für digitale Barrierefreiheit wird künftig als österreichischer Vertreter die Interessen von Menschen mit Behinderungen im neuen European Accessibility Resource Centre – Accessible EU vorantreiben. Das Accessible EU-Zentrum (das englische Wort „accessible“ bedeutet zugänglich) hat die Aufgabe, die Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) zur Barrierefreiheit zu unterstützen, indem es den Zugang zu relevantem Wissen und Ressourcen erleichtert. Damit soll es gelingen, die Umsetzung politischer Maßnahmen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und unterschiedliche nationale Standards zu vereinheitlichen.

Klaus Höckner, stv Vorstandsvorsitzender der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, Foto: Franz Pfluegl
Mag. Klaus Höckner engagiert sich als Vorstand der Hilfsgemeinschaft seit Jahren auf nationaler und EU-Ebene für Barrierefreiheit – mit einem Schwerpunkt auf digitaler Barrierefreiheit. Foto: Franz Pfluegl

Beim Accessible EU-Zentrum handelt es sich um eine der Leitinitiativen der Europäischen Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Zeitraum 2021 bis 2030. Die Einrichtung des Zentrums wurde im Zuge einer Abstimmung des Europaparlaments am 12. Juli 2022 beschlossen. Der offizielle Launch des neuen Zentrums findet am 4. Juli 2023 in Brüssel statt und wird auch online übertragen.

Logo European Accessibility Resource Centre AccessibleEU. Text: Working together to build a more accessible European Union for persons with disabilities.

Barrierefreiheitspolitik im EU-Binnenmarkt

Geplant ist neben Workshops und Informationsveranstaltungen zu Barrierefreiheit auch die Einrichtung einer Online-Bibliothek zur Sammlung von Informationen zu Barrierefreiheit. Außerdem soll das Zentrum als Schnittstelle zwischen Community, EU-Kommission und lokalen Entscheidungsträger*innen in Wirtschaft und Politik den Austausch fördern und vernetzen. Geplant ist auch die Durchführung einer wissenschaftlichen Studie pro Jahr und die Entwicklung neuer Standards für Barrierefreiheit auf EU-Ebene. Inhaltliche Schwerpunkte des Zentrums liegen auf barrierefreiem Bauen, Transport sowie Informations- und Kommunikationstechnologien.

Barrierefreiheitsgesetz

Am 28. Juni 2023 wurde das neue Barrierefreiheitsgesetz für digitale Anwendungen im Sozialausschuss des Nationalrats beschlossen. Anfang Juli 2023 ist der Beschluss durch den Nationalrat geplant. Somit gibt es ab 2025 eine gesetzliche Verpflichtung, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

Service-Links

European Accessibility Resource Centre Accessible EU

Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs

Langensiepen report: Accessible EU Centre in support of accessibility policies in the EU internal market (PDF)

Neues Barrierefreiheitsgesetz für digitale Anwendungen

Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG)

Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (bekannt als „European Accessibility Act“)

Stellungnahme des Österreichischen Behindertenrats zum Entwurf des Barrierefreiheitsgesetzes – BaFG

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Österreichische Behindertenrat national und international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

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