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Wenn sich zwei streiten, freut sich der Dritte diesmal nicht

1. Juni 2017

Österreichischer Behindertenrat sieht Erwachsenenschutz als Menschenrecht.

Im Juli 2018 soll das Erwachsenenschutzgesetz, welches im dieses Jahres einstimmig im Nationalrat beschlossen wurde, umgesetzt werden. Es wird Menschen mit Behinderungen ermöglichen, selbst ihre Angelegenheiten zu regeln. Das können sie aber nur, wenn sie auch umfassende Unterstützungsangebote erhalten. Diese Angebote werden natürlich Geld kosten. Vielleicht sogar mehr, als bisher. Aber jetzt, nachdem das Gesetz beschlossen ist, fehlt dieses Geld auf einmal. Es wird wieder einmal zum Nachteil von einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger Politik gemacht und gespart.

Das kann und will der Österreichische Behindertenrat so nicht mehr hinnehmen. Wenn die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ernst genommen wird, darf es nicht beim Lippenbekenntnis bleiben. Es müssen sowohl vom Bund als auch von den Ländern umgehend die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt und die Finanzierung der Organisationen und Vereine, die mit der Umsetzung des Gesetzes beauftragt sind, sichergestellt werden. Es bedarf für diesen großen Schritt zur Veränderung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen die gemeinsame Anstrengung aller. Die Erarbeitung des Erwachsenenschutzgesetzes hat drei Jahre gedauert und war vorbildlich, weil so viele Menschen – auch Menschen mit Behinderungen – die Möglichkeit hatten, ihre Ideen einzubringen. Wir wollen, dass dieses Gesetz jetzt auch die Anerkennung erhält, welches dieses großartige Gesetz verdient.
Rückfragen & Kontakt:

Österreichischer Behindertenrat
Mag.a. Barbara Forstner
b.forstner@oear.or.at
01 513 1 533-213

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