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Beim Familienbonus Plus wurden offensichtlich Menschen mit Behinderungen vergessen

12. Januar 2018

Frau, Mädchen, Junge, Mann, halten sich an den Händen, gehen auf einer Straße
(c) Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de

Niemand darf schlechter aussteigen – verspricht der
Bundeskanzler

Österreich (OTS) – Obwohl Bundeskanzler Sebastian Kurz versicherte, dass keine Familie schlechter aussteigen werde, als bisher, befürchtet der Österreichische Behindertenrat eine massive Verschlechterung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und deren Familien.
Mit dem geplanten Familienbonus kann bis zum vollendeten 18 Lebensjahr des Kindes ein Absetzbetrag von maximal 1500 Euro geltend gemacht werden. Auch für studierende Nachkommen über 18 Jahren können 500 Euro abgesetzt werden.
Wenn das Kind behindert ist und sich seinen Lebensunterhalt voraussichtlich nicht selbst erarbeiten kann, steht die Familienbeihilfe auch über das 18 Lebensjahr hinaus zu. Für diesen Fall gibt es bisher offensichtlich keine Überlegungen, wie die sehr oft angespannte finanzielle Situation der Betroffenen und deren Familien entlastet werden kann. Es ist vollkommen unklar, wie die Regelung für Kinder mit Behinderungen ausschauen wird, die über 18 Jahre alt sind und voraussichtlich dauerhaft außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen.
Vor allem wenn, wie geplant, der derzeitige Kinderfreibetrag von ca. 440 Euro (bei Paaren 600 Euro) pro Jahr und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr zur Gänze entfallen werden, werden die Familien nicht nur nichts von einer Steuererleichterung spüren, sondern sogar weniger erhalten als bisher. Das widerspricht aber dem Versprechen unseres Bundeskanzlers.
Noch dramatischer wird es, wenn auch noch, wie bereits mehrfach durchgesickert, der Kinderabsetzbetrag, welcher derzeit 700 Euro jährlich bringt, wegfallen würde. Oft verbleibt den jungen Erwachsenen nur die Familienbeihilfe samt Erhöhung, der damit verbundene Kinderabsetzbetrag und ein eventueller Kinderfreibetrag als einzige Einkommensquelle, mit dem sie Apotheken-, Therapie- und zusätzliche Arztkosten finanzieren müssen.
Der Österreichische Behindertenrat ruft die Verantwortlichen dazu auf, Menschen mit Behinderungen immer mitzubedenken. „Es darf nicht den Ärmsten unserer Gesellschaft noch das letzte Hemd weggenommen werden. Jeder Mensch in Österreich muss das Recht haben, in Würde leben zu können“, meint Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates.
~
Rückfragehinweis:
Österreichischer Behindertenrat
Dr.in Christina Meierschitz
Recht und Sozialpolitik
01 5131533 212
ch.meierschitz@behindertenrat.at

UPDATE: Antwort von Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß

In einem E-Mail vom 05.02.2018 von der Bundesministerin für Frauen, Familie und Jugend bezüglich des Familienbonus Plus wurde uns versichert: „Auch wenn im Ministerratsbeschluss nicht explizit auf Personen mit Behinderung eingegangen wurde, so soll keinesfalls eine Schlechterstellung von Menschen mit Behinderung durch die Einführung des Familienbonus PLUS im Vergleich zu den geltenden Regelungen verbunden sein.“

 

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