Deckelung der Mindestsicherung ist verfassungswidrig!
Die im Jahr 2016 eingeführten Kürzungen der Mindestsicherung in NÖ führten zu einer tiefgreifenden Schlechterstellung der finanziellen Situation von Menschen mit Behinderungen und wurden vom Österreichischen Behindertenrat entschieden abgelehnt.
Menschen mit Behinderungen sind einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Wie aus den Arbeitslosenstatistiken hervorgeht, sind sie weit häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen und damit in vielen Fällen auch auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung angewiesen. Die Deckelungsregelung für Haushaltsgemeinschaften führte daher auch für Menschen mit Behinderungen in Niederösterreich zu einer Verschlechterung ihrer finanziellen Situation. Pro Haushaltsgemeinschaft wurde eine maximale Höhe von € 1.500,00 an Mindestsicherung gewährt, unabhängig davon wieviele Menschen dieser Haushalt umfasst oder welcher tatsächliche Bedarf besteht. Diese Regelung wurde nun vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig eingestuft und aufgehoben.
„Der Österreichische Behindertenrat begrüßt die wegweisende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs für Niederösterreich außerordentlich. Alle österreichischen Landesregierungen haben jetzt anzuerkennen, dass eine Deckelung der Mindestsicherung nicht verfassungskonform ist!“ so Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.