In den letzten Monaten stand die erhöhte Familienbeihilfe immer wieder im Fokus unserer sozialpolitischen Aktivitäten. Nach einem intensiven Ringen um eine wirkliche Reparatur und Sicherheit für die betroffenen Menschen mit Behinderungen gab es ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern aller Parteien. In diesem Gespräch wurde uns zugesichert, dass die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen in die Erarbeitung des Erlasses zur Neuregelung der erhöhten Familienbeihilfe eingebunden werden. Am 20.11.2018 übermittelte nun der Österreichische Behindertenrat seine Stellungnahme zum Entwurf des Erlasses an das Bundeskanzleramt/ Sektion Familien und Jugend.
In der Stellungnahme wurde insbesondere gefordert, die Definition von „eigenständiger Haushaltsführung“ an die Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen anzupassen. Unterstützungsleistungen im notwendigen Ausmaß dürfen nicht dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen dadurch den Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe verlieren.
Weiters wurde gefordert, dass das Taschengeld, das Menschen mit Behinderungen für ihre Beschäftigung in Werkstätten erhalten, als Beitrag zum eigenen Unterhalt zu werten ist. Somit haben diese Personen jedenfalls Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe.
Zuletzt wurde gefordert, dass entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, damit es keinesfalls durch die Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes zu einer Rückforderung bereits ausbezahlter erhöhter Familienbeihilfen kommt.