Mit der Bürgerinitiative wird der Nationalrat ersucht, gesetzlich festzulegen, dass Menschen mit angeborenen oder vor der Berufstätigkeit entstandenen Behinderungen, nicht auf Grund ihrer Behinderung automatisch medizinisch als arbeitsunfähig eingestuft werden dürfen.
Die schnelle und medizinisch orientierte Zuschreibung der Arbeitsunfähigkeit bei Menschen mit Behinderungen hat für diese und vor allem für Jugendliche mit Behinderungen oftmals weitreichende negative Folgen. Daher fordert der Österreichische Behindertenrat – als Voraussetzung für die Befähigung gute Arbeit leisten zu können – inklusive Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten sowie inklusive Arbeitschancen am offenen Arbeitsmarkt, mit den dafür notwendigen Unterstützungsleistungen. Der Österreichische Behindertenrat wurde vom Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen des Nationalrates ersucht, zur Bürgerinitiative betreffend „der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung durch die österreichische Gesetzgebung“ eine Stellungnahme abzugeben.
Bei näherem Interesse finden Sie hier die Stellungnahme: Stellungnahme Bürgerinitiative.PDF