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COVID-19: Keine Diskriminierung in den medizinischen Richtlinien!

24. März 2020

Das European Disability Forum (EDF) hat die aktualisierte Stellungnahme zu COVID-19 in Bezug auf ethische Richtlinien in der Medizin veröffentlicht. In vielen EU-Ländern werden jetzt die Richtlinien geschrieben, wie in diesem Krisenfall der COVID-19 Pandemie die medizinische Versorgung geregelt wird. In vielen Ländern werden Menschen mit Behinderungen darin diskriminiert.

Übersetzung von Gudrun Eigelsreiter:

Das Europäische Behindertenforum (EDF) ist extrem besorgt über Berichte aus EU-Ländern, in denen medizinische Richtlinien für das Handeln während der COVID 19 Pandemie extrem diskriminierend gegenüber Menschen mit Behinderungen sind. Deshalb hat das EDF seinen Brief an die politischen EntscheidungsträgerInnen auf EU-Ebene mit Forderungen aktualisiert, die auf die Entwicklung von nicht-diskriminierenden, medizinischen Richtlinien abzielen.

Nicht-diskriminierende ethische, medizinische Richtlinien:

  • In Ländern, in denen das Gesundheitspersonal aufgrund des Mangels an medizinischer Ausstattung und Unterfinanzierung des Gesundheitssystems nicht mehr in der Lage ist, das selbe Niveau in der Pflege und Betreuung zu gewährleisten, dürfen medizinische Richtlinien nicht diskriminierend sein, sondern müssen dem internationalen Recht und vorhandenen, ethischen Richtlinien für Pflege und Betreuung im Katastrophenfall entsprechen.

Soviel ist klar: Menschen mit Behinderungen dürfen nicht diskriminiert werden.

  • Die verantwortlichen Behörden müssen bei der Entwicklung dieser medizinischen Richtlinien ihre Verpflichtung zur UN Behindertenrechtskonvention, vor allem zu Artikel 11 „Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen“ berücksichtigen

Die medizinischen Richtlinien müssen sich auch an bereits vorhandenen, bewährten Verfahren („best practices“) orientieren:

  • Die Stellungnahme der „World Medical Association” im Bezug auf medizinische Ethik in Katastrophenfällen https://www.wma.net/policies-post/wma-statement-on-medical-ethics-in-the-event-of-disasters/ :

„Während der Auswahl jener PatientInnen, die gerettet werden könnten, sollten ÄrztInnen nur den medizinischen Status und die voraussichtliche Reaktion auf die Behandlung beachten und alle anderen nicht-medizinischen Erwägungen ausschließen.“

  • Das Bioethik Komitee der Republik San Marino hat eine Anleitung speziell für den Umgang mit der COVID-19 Krise hergestellt:

„Die Gewichtung von Behandlungen, bzw. von Opfern, die behandelt werden müssen, dürfen nicht über den grundsätzlichen, ethischen Prinzipien stehen! Diese Prinzipien bestehen in einem korrekten Triage-Einsatz (Einteilung der Verletzten zb. im Katastrophenfall, nach Schwere der Verletzungen) und im Versuch die Ressourcen optimal an alle zu verteilen. Das einzig zulässige Argument in solchen Fällen ist also der korrekte Triage Einsatz und Respekt für JEDES menschliche Leben, basierend auf der klinischen Zweckmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit von Behandlungen. Alle anderen Selektionskriterien aufgrund von Alter, Geschlecht, soziale oder ethnische Zugehörigkeit, Behinderungen sind NICHT zulässig, weil es so zu einer Rangordnung von menschlichen Leben kommen würde und das wäre eine unerträgliche Verletzung der Menschenrechte!

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