Nur Kärnten nutzt Spielraum bei der Umsetzung des Sozialhilfegesetzes für Menschen mit Behinderungen.
Im letzten Jahr wurde das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz auf Bundesebene beschlossen, nun wird es nach und nach auf Bundesländerebene umgesetzt. Für Menschen mit Behinderungen wurden in der Gesetzgebung vom Bund bewusst Spielräume geschaffen, die die Bundesländer zum Vorteil von Menschen mit Behinderungen nutzen konnten. Niederösterreich, Oberösterreich, Vorarlberg und Salzburg nutzten diese Möglichkeit bei weitem nicht, obwohl sich die Vertreter*innen der Menschen mit Behinderungen massiv dafür einsetzten. Die Steiermark, Burgenland, Tirol und Wien haben noch kein neues Sozialhilfegesetz.
Einzig Kärnten erkannte und nutzte die Chance, die positiven Aspekte des neuen Sozialhilfegesetzes umzusetzen. In Kärnten wird die Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen im Chancengleichheitsgesetz geregelt. Als besonders positiv ist hervorzuheben, dass Menschen mit Behinderungen ab 25 Jahren nicht mehr ihre Eltern auf Unterhalt klagen müssen. „Alle Bundesländer sollten sich an Kärnten ein Vorbild nehmen, was die Umsetzung der Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen anbelangt. Mit dem Chancengleichheitsgesetz verbessert sich die Situation von Menschen mit Behinderungen in Kärnten maßgeblich“, so Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates.