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100 Jahre Verfassung

2. Oktober 2020

Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen noch nicht erreicht

Gerade Krisen wie Covid-19 oder auch der Ibiza-Skandal haben den unschätzbaren Wert der österreichischen Verfassung aufgezeigt. Ihre Grundprinzipien und die Normenkontrolle durch den Verfassungsgerichtshof sind ein Garant für den Erhalt der Rechtsstaatlichkeit.

„Gerade für Menschen mit Behinderungen und andere Minderheitengruppen ist ein Schutz vor politischer Willkür und eine funktionierende Demokratie von besonderer Bedeutung, wie die Vergangenheit gezeigt hat“, führt Herbert Pichler, Präsident Österreichischer Behindertenrat, aus.

Jedoch besteht in Österreich noch immer keine Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen, obwohl Art 7 B-VG dies vorsieht. Die mangelnde Gleichstellung zeigt sich in allen Bereichen des Lebens von der Bildung bis zur Arbeit und der Freizeit.

„Die Bundesländer und der Bund sollen daher ihre Anstrengungen zur Entwicklung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030, unter Einbindung von Menschen mit Behinderungen intensivieren, damit Art 7 B-VG und die UN-Behindertenrechtskonvention endlich erfüllt werden und es tatsächliche Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen in Österreich gibt“, fordert Herbert Pichler.

 

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