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„Wir sind alle müde und erschöpft und haben keine Lust mehr, mit der COVID-19 Pandemie umzugehen, so geht es auch Menschen mit Behinderungen. Aber genau jetzt brauchen wir eine neue Solidarität und ein Bewusstsein der eigenen Verantwortungsmacht, um die besonders gefährdeten Gruppen, zu denen auch viele Menschen mit Behinderungen gehören, zu schützen. Danke an alle, die das bereits mit ihrem Handeln tun! Danke an die Mediziner*innen und das Pflegepersonal, die ihr Bestes geben! Mit Zusammenhalt und einer neuen Solidarität schaffen wir das!“ appelliert Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates.

Triage: Menschen mit Behinderungen mehrfach gefährdet

16. November 2020

Behindertenrat ruft zu erneuter Solidarität auf.

Wien (OTS) – Die Situation in vielen österreichischen Krankenhäusern ist sehr ernst. Die Warnungen vieler Expert*innen zeigen, wir stehen kurz davor, dass Ärzt*innen entscheiden müssen, wer noch intensivmedizinisch behandelt werden kann und wer nicht (Triage).

Viele Menschen in Österreich sind in einer privilegierten Situation. Aufgrund ihres Alters und Gesundheitsstatusses können sie darauf vertrauen, auch in einer Triage-Situation optimal versorgt zu werden. Für viele Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen ist jedoch die drohende Überlastung in den Krankenhäusern eine weitere zusätzliche Gefährdung. Zum erhöhten Risiko eines schweren Verlaufes von COVID-19 kommt nun auch die berechtigte Angst hinzu, aufgrund einer Behinderung oder Vorerkrankung schlechtere Chancen auf die bestmögliche medizinische Versorgung zu haben.

Triage: Spezielle Ressourcenzuteilung für Menschen mit Behinderungen

Die Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI) veröffentlichte im Frühjahr 2020 “Klinisch-ethische Empfehlungen für Beginn, Durchführung und Beendigung von Intensivtherapie bei COVID-19-PatientInnen“. Darin festgeschrieben ist eine „Pflicht zur Gesundheitsversorgung ohne Differenzierung nach nicht-medizinischen Kriterien“, wie es beispielsweise die Zuschreibung von Qualität eines Lebens mit Behinderungen wäre. Auf Basis der Verfassung und der Grundrechte findet sich auch dieser Gleichstellungsaspekt: „Manche Personen benötigen eine spezielle Unterstützung, um ihr formales Grundrecht auf Leben und die damit verbundene medizinisch indizierte Behandlung effektiv wahrnehmen zu können, z. B. wenn sie eine physische oder psychische bzw. kognitive Einschränkung haben. In solchen Fällen ist nicht nur eine gleiche, sondern eine spezielle und damit unter Umständen auch höhere Ressourcenzuteilung nötig, damit diese Personen dieselbe Chance haben wie Menschen ohne Einschränkung.“ Dies bekräftigt auch das Konsensuspapier der österreichischen intensivmedizinischen Fachgesellschaften (FASIM) vom 11.11.2020.
Der Österreichische Behindertenrat appelliert an die Intensivmediziner*innen, sich auch an diese Empfehlungen zu halten, insbesondere was die Ressourcenzuteilung und das Diskriminierungsverbot anbelangt.

Überlastetes Gesundheitssystem: Versorgungsverschlechterung

Eine weitere Gefahr für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ist die Verschlechterung der gesundheitlichen Versorgung. Untersuchungen und Behandlungen müssen verschoben werden oder fallen aus, was die Lebensqualität und den langfristigen Gesundheitszustand negativ beeinflusst.

„Wir sind alle müde und erschöpft und haben keine Lust mehr, mit der COVID-19 Pandemie umzugehen, so geht es auch Menschen mit Behinderungen. Aber genau jetzt brauchen wir eine neue Solidarität und ein Bewusstsein der eigenen Verantwortungsmacht, um die besonders gefährdeten Gruppen, zu denen auch viele Menschen mit Behinderungen gehören, zu schützen. Danke an alle, die das bereits mit ihrem Handeln tun! Danke an die Mediziner*innen und das Pflegepersonal, die ihr Bestes geben! Mit Zusammenhalt und einer neuen Solidarität schaffen wir das!“ appelliert Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates.

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