Menschen mit einem Grad der Behinderung von zumindest 50 % können sich als Trafikant*in selbständig machen.
Ein Tabakfachgeschäft soll im Rahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit Menschen mit Behinderungen eine wirtschaftliche Existenzgrundlage bieten. Diese Betriebsform wird im allgemeinen Sprachgebrauch als Trafik bezeichnet. Um bei einer Ausschreibung für ein Fachgeschäft teilnehmen zu können, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Sie müssen dem Personenkreis der begünstigt Behinderten angehören (Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent – festgestellt durch das Sozialministeriumservice).
- Ihre persönliche Einstellung zum Thema Tabak muss mit dem Beruf kompatibel sein.
- Sie möchten ein eigenes Unternehmen gründen.
- Sie erbringen die finanziellen Voraussetzungen bezüglich Eigenkapitalanteil und Finanzierungsgrundlagen.
>> zu den ausgeschriebenen Trafiken
Die Angebotsfrist für neu zu übernehmende Trafiken endet am 18. Juli 2022 um 12:00 Uhr.

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