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Mann hält Hand vor Augen, Text: Caritas kritisiert NAP Behinderung

Caritas zum NAP Behinderung

22. Juni 2022

Die Caritas vermisst eine mutige Leitlinie und Finanzierungsgrundlage für den Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP) 2022-30 und verweist auf Mängel in den Bereichen Bildung, Persönliche Assistenz und Inklusion am Arbeitsmarkt.

Das Bemühen der Regierung, einen Nationalen Aktionsplan unter Einbeziehung betroffener Menschen mit und ohne Behinderungen sowie ihrer Organisationen zu formulieren, wird vom Präsidenten der Caritas, Michael Landau, begrüßt. Allerdings gebe es Mängel in den Bereichen Bildung, Persönliche Assistenz und Inklusion am Arbeitsmarkt. Ein Inklusionsfonds sollte die finanzielle Grundlage für eine konsequente Umsetzung des darstellen, so Landau. Der Caritas-Präsident ortet mangelnden inhaltlichen Einfluss von Stakeholdern auf das Ergebnis und zahlreiche Insellösungen: „Es ist bedauerlich, dass der NAP zwar als partizipativer Prozess angelegt war, jedoch versäumt wurde, eine mutige Leitlinie zu bundesweit einheitlichen Rechten und Ansprüchen von Menschen mit Behinderungen zu schaffen, vom chancengleichen Zugang zu Bildung bis hin zur Persönlichen Assistenz. Dies waren wesentliche Anliegen der Betroffenen und zahlreicher Organisationen, die jedoch nicht ausreichend in den Aktionsplan eingeflossen sind“, erklärt Landau.

Bildung

Die Ausführungen im NAP-Kapitel zu Bildung seien unzureichend und stünden teils nach wie vor im Widerspruch mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. „Wenn Kinder mit und ohne Behinderungen chancengleichen Zugang zu Bildung und Unterstützung im weiteren Lebenslauf bekommen sollen, dann brauchen diese möglichst viel unmittelbare Erfahrung mit Unterschiedlichkeit, also breite Inklusion. Dafür ist auch ein Ausbau fachlicher Kompetenz aller Pädagog*innen notwendig. Eine Weiterführung von Sonderschulsystemen und räumliche Abgrenzung stehen hingegen ganz klar im Widerspruch dazu“, so Landau.

Persönliche Assistenz

Im NAP findet sich ein erweitertes Zeitfenster bis 2030, um bundeseinheitliche Rahmenbedingungen zur Persönlichen Assistenz zu schaffen, obwohl diese bereits Anfang 2020 im Regierungsprogramm angekündigt wurden. Landau: „Angesichts laufender Prozesse für ein Pilotprojekt 2022 zur Persönlichen Assistenz und umfangreichen Inputs aus der Zivilgesellschaft ist eine Verzögerung bis 2030 nicht nachvollziehbar.“ Er sei besorgt, dass die tatsächliche Umsetzung Persönlicher Assistenz erneut Opfer politischen Unwillens werde – und das, obwohl die Persönliche Assistenz eine Schlüsselrolle in der Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen spiele. Die strukturellen Rahmenbedingungen und eine adäquate Finanzierung der Persönlichen Assistenz, aber auch im gesamten Bereich der Behindertenhilfe seien Landau zufolge nach wie vor mangelhaft.

Datengrundlage

Es fehle nach wie vor eine guten Datengrundlage, um Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen auf deren Wirksamkeit prüfen zu können. Dies zeig sich auch im aktuellen NAP, dem es an umfassenden Vergleichsindikatoren mangle. Erforderliche Berechnungen müssten mit entsprechender wissenschaftlicher Expertise erfolgen und Bezug auf die Empfehlungen aus der kritischen Evaluierung des NAP 2012-20 nehmen. So könnten ewta Menschen, die mit einer Behinderung leben, aber nicht als „begünstigt behindert“ kategorisiert sind, von einer aufgeschlüsselten Erfassung und zielgerichteten Maßnahmen profitieren.

Inklusionsfonds

Landau plädiert für einenv on Bund und Ländern gemeinsam befüllten Inklusionsfonds, über den Angebote für Menschen mit Behinderungen gezielt nach gleichen Standards bundesweit finanziert werden. Klar sei, dass es keinesfalls zu einer Verschlechterung bestehender Ansprüche für Menschen mit Behinderungen kommen dürfe.

Inklusiver Arbeitsmarkt

Seit dem Inklusionsgipfel im Herbst 2021 seies es seitens des Arbeitsministeriums ruhig geworden, was die Weiterentwicklung der Angebote für einen inklusiven Arbeitsmarkt und nachhaltige Lösungen der sozialrechtlichen und finanziellen Sicherheit von Menschen mit Behinderungen betrifft. Bundesminister Martin Kocher hatte angekündigt, anhand einer Anpassung des Arbeitslosenversicherungsrechts die derzeitigen Effekte der Einstufung als „arbeitsunfähig“ zu mindern, die arbeits- und sozialrechtliche Situation von Menschen mit Behinderungen mit ihren Menschenrechten zu vereinbaren. Doch gerade im Bereich der Beschäftigung zeige sich in Österreich eine Schieflage. Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt müsse vom Ende der Schulpflicht bis zur Pension erfolgen, fordert Landau.

In der vorliegenden Fassung des NAP sieht Landau „noch sehr viel Ausbaubedarf, wenn dieser zur tatsächlichen Umsetzung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen beitragen soll“.

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