Bürgerinitiative: Recht auf ein elftes und zwölftes Schuljahr für Kinder mit Behinderung
Für alle Kinder in Österreich besteht die allgemeine Schulpflicht. Dies gilt auch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. einer Behinderung (§ 2 Abs 1 Schulpflichtgesetz). Die allgemeine Schulpflicht dauert neun Jahre. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfordert die Genehmigung eines elften und zwölften Schuljahres die Zustimmung des Schulerhalters und die Bewilligung der zuständigen Schulbehörde. Diese Bewilligung wird bundesweit in vielen Fällen, in Wien meist gar nicht erteilt.
Eine Elterninitiative rief nun eine Unterschriftenaktion ins Leben. Es soll bewirkt werden, dass § 32 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes so geändert wird, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf künftig berechtigt sind, eine Schule drei Jahre über den in Absatz 1 genannten Zeitraum hinaus zu besuchen, und darauf auch einen durchsetzbaren, gesetzlich klar definierten Anspruch haben.
Folgende Punkte werden eingefordert:
- Das Schulpflichtgesetz soll dahingehend geändert werden, dass Kinder mit Behinderung, die eine Entwicklungsverzögerung mit sich bringen (z.B. Trisomie 21), bis zu zwei Jahre später eingeschult werden können und sich somit der Beginn der Berechnung der Schuljahre um bis zu zwei Jahre nach hinten verschiebt.
- Das Schulunterrichtsgesetz soll dahingehend geändert werden, dass für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein gesetzlich klar definierter Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr eingeräumt wird.
- Um die Erfüllung dieses Rechtsanspruchs gewährleisten zu können, sind inklusive Settings oder andere sonderpädagogische Angebote in der Sekundarstufe 2 einzurichten – etwa in berufsbildenden mittleren Schulen wie Handelsschulen und wirtschaftlichen, hauswirtschaftlichen, technischen und landwirtschaftlichen Fachschulen.
- Die Stellenpläne und Budgets für diese Schulen sowie für allgemeinbildende Pflichtschulen sollen seitens des Bundes und der Länder im erforderlichen Ausmaß aufgestockt werden, um flächendeckend und bedarfsgerecht Inklusionsplätze im Sinne der Behindertenrechtskonvention anbieten zu können.
- Dieser Ausbau geht mit einem großen Fachkräftebedarf im Bereich der Inklusionspädagogik einher, der derzeit nicht gedeckt werden kann. Die Bundesregierung soll daher dafür Sorge tragen, dass an den Pädagogischen Hochschulen die diesbezüglichen Ausbildungsplätze deutlich aufgestockt werden und im Bereich der Arbeitsbedingungen und der Besoldung Anreize geschaffen werden, in diesem herausfordernden und verantwortungsvollen Bereich tätig zu werden.
- Hier finden Sie die Unterschriftenliste (PDF)
- Hier finden Sie den vollständigen Text der Bürgerinitiative (PDF)
Adressen zum Rücksenden (oder Abgeben) der Unterschriftenliste:
Claudia Mühlbacher
Jesuitensteig 24a
1230 Wien
Karin Riebenbauer
Messerschmidtgasse 48/9
1180 Wien
Frau Riebenbauer holt auch Listen in Wien ab. Bitte kontaktieren Sie Frau Riebenbauer unter der Telefonnummer 0699 142 00 342.
Für weitere Informationen und Beratung bezüglich Möglichkeiten nach der Pflichtschule steht das Elternnetzwerk von Integration Wien unter der Telefonnummer 01 789 26 42 24 bzw. der E-Mail-Adresse elternnetzwerk@integrationwien.at gerne zur Verfügung.
Quelle: Recht auf ein 11. und 12. Schuljahr für Jugendliche mit Behinderung – BIZEPS