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Behindertenrats-Präsident Klaus Widl, Sozialminister Johannes Rauch und ÖVP-Klubobmann und -Sozialsprecher August Wöginger, Foto: Kerstin Huber-Eibl
Behindertenrats-Präsident Klaus Widl, Sozialminister Johannes Rauch und ÖVP-Klubobmann und -Sozialsprecher August Wöginger, Foto: Kerstin Huber-Eibl

Persönliche Assistenz: Pilotprojekt startet 2023

6. Dezember 2022

Im kommenden Frühling startet in Salzburg, Tirol und Vorarlberg ein Pilotprojekt, in dessen Rahmen die Zusammenführung der Persönlichen Assistenz in Freizeit und Beruf erprobt wird. Um letztendlich bundeseinheitliche Rahmenbedingungen zur Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen zu schaffen, stellt das Sozialministerium für die kommenden Jahre insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung.

Bei einer Pressekonferenz zur Persönlichen Assistenz stellten Sozialminister Johannes Rauch, ÖVP-Klubobmann und -Sozialsprecher August Wöginger und Behindertenrats-Präsident Klaus Widl am 6. Dezember 2022 ein Pilotprojekt zur Persönlichen Assistenz in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol und Salzburg vor. Die Ausweitung auf weitere Bundesländer ist geplant. Damit soll die Assistenz in Freizeit und Beruf langfristig vereinheitlicht und der Kreis der anspruchsberechtigten Personen erweitert werden.

Die Zuständigkeit für die Persönliche Assistenz ist zwischen dem Bund und den Bundesländern aufgeteilt. So nehmen derzeit rund 2.000 Personen Persönliche Assistenz für Freizeitgestaltung nach landesrechtlichen Vorschriften in Anspruch, rund 600 eine Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz nach bundesgesetzlichen Vorschriften. Da sich die Systeme in ihrem Umfang von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, fordert der Österreichische Behindertenrat seit Jahren eine bundeseinheitliche Regelung. Nun sollen die beiden getrennten Systeme zusammengeführt werden. Mit einer neuen Förderrichtlinie schafft das Sozialministerium die Voraussetzung, damit die Bundesländer ihre unterschiedlichen Systeme zur Persönlichen Assistenz anpassen können.

Die neuen Kriterien für die Förderung des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen wurden vom Sozialministerium in Zusammenarbeit mit den Bundesländern Tirol, Salzburg und Vorarlberg erarbeitet. Die Behindertenverbände – allen voran Vertreter*innen des Österreichischen Behindertenrats – waren in die Erarbeitung einbezogen. Insgesamt werden hierfür bis zu 100 Millionen Euro vom Sozialministerium zur Verfügung gestellt.

Pilotprojekt probt Zusammenführung Persönlicher Assistenz in Freizeit und Beruf

Das Pilotprojekt, bei dem die Zusammenführung der Persönlichen Assistenz in Freizeit und Beruf in den Bundesländern Salzburg, Tirol und Vorarlberg erprobt wird, startet im Frühling 2022. Parallel läuft ein Evaluierungsprozess, damit Verbesserungen laufend eingearbeitet werden können.

Ziel ist, dass auch alle anderen Bundesländer die neue Förderung in Anspruch nehmen und die Persönliche Assistenz damit bundesweit für alle Lebensbereiche vereinheitlicht wird.

„Die Verbesserung der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist mir persönlich ein großes Anliegen. Mit der neuen Förderrichtlinie schaffen wir die Voraussetzung für eine bundesweite Vereinheitlichung für die Persönliche Assistenz in Beruf und Freizeit. Der Start mit einem Pilotprojekt in drei Bundesländern ist sinnvoll, um die neuen Richtlinien in der Praxis zu testen. Mit den zusätzlichen Budgetmittel haben auch alle anderen Bundesländer die Möglichkeit, sich am Pilotprojekt zu beteiligen. Dann haben wir erstmals einheitliche Bedingungen für Menschen mit Behinderung in ganz Österreich“, erklärte Sozialminister Johannes Rauch bei der Pressekonferenz. Denn nur gemeinsam werde es gelingen, eine bundeseinheitliche Persönliche Assistenz für alle Lebensbereiche zu schaffen.

August Wöginger zufolge sei es der ÖVP ein wichtiges Anliegen, in den Bereichen Behinderung und Inklusion weitere notwendige Schwerpunkte zu setzen“, so . Wöginger weiter: „Dabei bildet die Persönliche Assistenz einen wichtigen Bestandteil. Mit den dafür zur Verfügung stehenden Mitteln von 100 Millionen Euro gehen wir nun in Form von Pilotprojekten in drei Bundesländern an die Umsetzung. Die Teilnahme am Pilotprojekt steht aber allen Bundesländern offen. Ein niederschwelliger Zugang soll dabei ein Mehr an Barrierefreiheit und ein selbstbestimmtes Leben sicherstellen, von dem auch eine größere Anzahl an Menschen profitiert. Denn die Persönliche Assistenz ist der wichtigste Hebel für eine erfolgreiche Inklusion und damit für die Teilnahme am sozialen Leben im Alltag.“

„Der Österreichische Behindertenrat begrüßt das Pilotprojekt Persönliche Assistenz. Dieses stellt einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur österreichweiten Ausrollung bundeseinheitlicher, bedarfsgerechter Persönlicher Assistenz für alle Menschen mit Behinderungen in sämtlichen Lebensbereichen dar.“
Klaus Widl.

Erweiterer Kreis Anspruchsberechtigter

Die erarbeiteten Kriterien sollen erstmals einheitliche Rahmenbedingungen für alle Lebensbereiche schaffen. Vereinheitlicht werden dazu die Definition der Persönlichen Assistenz, die Bedarfsfeststellungen, Serviceleistungen, Leistungserbringung sowie die Evaluierung und Qualitätssicherung. Zudem wird eine Erweiterung der Anspruchsberechtigten um Menschen mit kognitiven oder psychischen Behinderungen angestrebt. Bislang ist das Angebot in den Bundesländern meist auf Menschen mit körperlichen Behinderungen, die Pflegegeld beziehen, beschränkt. Als wesentliche Verbesserung ist zukünftig die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Assistent*innen vorgesehen.

One-Stop-Shop-Prinzip

Die Förderrichtlinie sieht zudem eine gemeinsame Anlaufstelle im Sinne des One-Stop-Shop-Prinzips für die Persönliche Assistenz vor. Diese soll gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung nur einen Antrag stellen und nur mit einer Stelle abrechnen müssen, egal welche Art der Persönlichen Assistenz (Freizeit oder Arbeitsplatz) sie beziehen. Assistenzwerber*innen können künftig auch die gleichen Personen als Assistent*innen in allen Lebensbereichen beschäftigen.

 

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