Eine Erfolgsgeschichte der Behindertenbewegung: Am 1. Juli 2023 wird das Pflegegeld 30 Jahre alt
Am 1. Juli 1993 wurde österreichweit das Pflegegeld erstmals ausbezahlt. Die Einführung des Pflegegeldes war und ist eine der bedeutsamsten Errungenschaften der österreichischen Behindertenbewegung. Damals hart umkämpft wurde dessen Einführung durch den Zusammenhalt und die gemeinsame Arbeit vieler Behindertenorganisationen ermöglicht. Bis heute besteht das Bundespflegegeldgesetz in seinem Kern.
Rückblick:
1987 wurde Prof. Dr. Klaus Voget Präsident des ÖZIV. Er übernahm eine Petition, die sein Vorgänger Dr. Karl Marschall mit 65.000 Unterschriften in den Nationalrat eingebracht hatte. Eine Kernforderung dieser Petition war: „Pflegegeld soll für alle schwerbehinderten Menschen zur Verfügung stehen“.
Erst im Jahr 1990 mit der Ernennung von Sozialminister Josef Hesoun nahm das Thema Fahrt auf und Expert*innengruppen erarbeiteten ein Konzept. Zwei Jahre lang wurde intensiv mit Behindertenorganisationen, den Sozialversicherungsträgern, den Ländern und dem Finanzministerium verhandelt, bis endlich eine Grundlage für eine bundeseinheitliche Pflegegeldregelung geschaffen war.
Ab 1991 fungierte Voget als Präsident des Österreichischen Behindertenrats. Diese Funktion übte er bis 2017 aus, seitdem ist er als Ehrenpräsident tätig.
Die Behindertenorganisationen konnten schlussendlich erreichen, dass das Pflegegeld in Form einer Geldleistung ausbezahlt wird und ein Rechtsanspruch darauf besteht. „Es kam zu einem Paradigmenwechsel. Die Menschen sollen selbst entscheiden können, welche Leistungen sie von wem bekommen“, erinnert sich Prof. Dr. Klaus Voget.
Ein wichtiger Mitstreiter in der Entstehung des Bundespflegegeldgesetzes war Dr. Gerd Gruber, damaliger Leiter der Sektion IV des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz. „Es gab wirklich harte Auseinandersetzungen über Jahre. Es hat eine immense Dynamik im Behindertenbereich eingesetzt und es ist eine glückliche Symbiose entstanden, die es ermöglicht hat, dass das Pflegegeld als ein gemeinsames Produkt entstanden ist, ohne Eitelkeiten. Klaus Voget war eine zentrale Person“, blickt Gruber zurück.
Zwei Großdemonstrationen im Jahr 1991 und 1992 erzeugten den entsprechenden Druck auf die Politik, sodass das Bundespflegegeldgesetz im Jänner 1993 beschlossen wurde und im Juli 1993 in Kraft trat.
Was ist geblieben?
Bis heute ist das Bundespflegegeldgesetz ein wesentlicher Beitrag zur Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.
„Es war das erste Gesetz dieser Größenordnung, das auf Initiative der Betroffenen entstanden ist. Die großen Vereine sind dahintergestanden und auch Personen, die nicht direkt daraus profitiert haben, waren davon überzeugt, dass es der richtige Weg sei“, so Voget.
Probleme sieht Voget vor allem in den Begutachtungen durch Sachverständige, die oft nicht ausreichend geschult und wenig empathisch seien und im Wertverlust des Pflegegeldes in Höhe von ca. 30%, der aufgrund 27 Jahre fehlender Valorisierung entstanden ist. Jährlich valorisiert wird das Pflegegeld nämlich erst seit 2020.
Verbesserungspotential sehen Gruber und Voget unter anderem auch bei der Anpassung des Pflegegeldes an die Bedarfe von Menschen mit intellektuellen Behinderungen und psychischen Erkrankungen.
Rückfragehinweis:
Andrea Strohriegl, BEd, E-Mail: a.strohriegl@behindertenrat.at, Tel.: 0660 180 14 48