In der Sitzung des Unterrichtsausschusses am 26. September 2023 forderte die SPÖ in einem Antrag einen Rechtsanspruch für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf ein 11. und 12. Schuljahr (3149/A(E)). Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.
Um Barrieren zur Bildung bestmöglich abzubauen, sei außerdem die bestehende Deckelung der sonderpädagogischen Förderung mit 2,7 % der Pflichtschüler*innen aufzuheben und an reale Gegebenheiten anzupassen, so Nationalratsabgeordnete Petra Tanzler (SPÖ). Darüber hinaus brauche es einen Rechtsanspruch auf bundesweit bedarfsgerechte Persönliche Assistenz für Schüler*innen ohne Unterscheidung nach Behinderungsform. Der Bund solle weiters den Ausbau der Persönlichen Assistenz, für den im privaten Bereich die Bundesländer zuständig sind, unterstützen.
Nationalratsabgeordneter Nico Marchetti (ÖVP) sah das Problem mittlerweile als gelöst an. Das Bundesland Wien, in dem 90 % der Fälle auftreten würden, habe bereits angekündigt, dass es zu keiner Ablehnung mehr kommen soll.
Solange es keinen Rechtsanspruch auf einen Schulplatz gebe, könne man nicht von einer Lösung des Problems sprechen, unterstrich Nationalratsabgeordnete Martina Künsberg-Sarre (NEOS). Leider scheitere eine Lösung noch immer an der ÖVP, die als einzige Partei gegen einen Rechtsanspruch sei.
Nationalratsabgeordnete Sibylle Hamann (Grüne) wünschte sich mehr Tempo und Entschlossenheit beim Thema Inklusion. Auch wenn es noch keinen Rechtsanspruch gebe, sei sie froh darüber, dass in der Praxis keine Schüler*innen mehr abgelehnt würden. Die von ihr angesprochene Studie zum sonderpädagogischen Förderbedarf soll in den nächsten Wochen finalisiert werden, informierte Bildungsminister Martin Polaschek.
Quelle: Parlamentskorrespondenz, Foto: Snezhana von Büdingen-Dyba