Sehr geehrter Herr Finanzminister!
Sehr geehrter Herr Sozialminister!
Sehr geehrte Landeshauptleute!
Vor 15 Jahren ratifizierte Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Damit verpflichteten sich Bund, Länder und Gemeinden zu deren Umsetzung.
Um die Umsetzung der UN-BRK voranzutreiben hat Österreich im Jahr 2022 einen Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP) 2022 – 2030 erstellt.
Auch die vor wenigen Wochen stattgefundene Staatenprüfung Österreichs hat gezeigt, dass Österreich noch einiges tun muss, um die UN-BRK umzusetzen.
Viele der vom UN-Fachausschuss geforderten Maßnahmen (De-Institutionalisierung, Ausbau der Persönlichen Assistenz, usw.), die teilweise auch im NAP vorgesehen sind, betreffen (auch) die Zuständigkeit der Bundesländer.
Um diese Maßnahmen tatsächlich umsetzen zu können, braucht es die Bereitstellung der entsprechenden zweckgebundenen Finanzmittel im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen.
Dies sollte aus unserer Sicht in Form eines Inklusionsfonds, dotiert mit jährlich € 500 Mio., erfolgen.
Beim Inklusionsfonds handelt es sich um eine ähnliche Idee wie dem vom BMF vorgeschlagenen Zukunftsfonds. Wichtig ist nur, dass das Geld ausschließlich für den Zweck der Umsetzung der UN-BRK gewidmet werden muss und es klare und einheitliche Qualitätskriterien für die Leistungserbringung durch die Bundesländer geben muss.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass auch im Regierungsprogramm ein Inklusionsfonds zur bedarfsgerechten Finanzierung der Umsetzung der UN-BRK erwähnt wird.
Wir fordern Sie daher auf, im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen einen Inklusionsfonds einzurichten, andernfalls die Umsetzung der UN-BRK in Österreich zum wiederholten Male an der Finanzierung scheitern wird und damit Menschen mit Behinderungen weiterhin ihrer Rechte beraubt werden.
Mit der Bitte um eine rasche Antwort verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Klaus Widl
Präsident
Wien, am 2. Oktober 2023