Mit dem von der Europäischen Kommission geplanten Europäischen Behindertenausweis (European Disability Card) soll die Freizügigkeit und gleichberechtigte Inanspruchnahme von Rechten für Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union sichergestellt werden, indem die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus in allen Mitgliedstaaten erleichtert wird.
Für Inhaber*innen eines Europäischen Behindertenausweises sollen in allen Mitgliedstaaten dieselben Vorzugskonditionen für den Zugang zu einschlägigen Dienstleistungen gelten – unabhängig davon, wo ihnen der Behindertenstatus zuerkannt wurde.
Der Europäische Behindertenausweis soll die nationalen Behindertenausweise nicht ersetzen. Sein Anwendungsbereich soll sich nicht auf Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit/des Sozialschutzes (d. h. (nicht) beitragspflichtige Geld- oder Sachleistungen) erstrecken, zu denen der Zugang durch nationale Vorschriften und in einem grenzüberschreitenden Kontext durch die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit geregelt ist. Die Initiative wird auf dem Anwendungsbereich des Pilotprojekts zum EU-Behindertenausweis aufbauen.
Die Rechtsgrundlage, der genaue Anwendungsbereich und die Art des geplanten Rechtsinstruments werden auf der Grundlage einer Folgenabschätzung festgelegt. Es werden mehrere Optionen – Anwendungsbereich und Instrument – vorbehaltlich einer Folgenabschätzung in Betracht gezogen.
Die Basisoption würde beinhalten, dass die beiden relevanten Ausweise beibehalten würden, d. h. der EU-Parkausweis für Behinderte auf der Grundlage der Empfehlung des Rates von 1998 und der EU-Behindertenausweis, der als Pilotprojekt in acht Mitgliedstaaten unter freiwilliger Beteiligung von Dienstleistern in den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport und (in geringerem Maße) Verkehr angenommen wurde.
Unsere Gesellschaft altert jedoch, und es werden derzeit neue EU-Vorschriften (insbesondere der European Accessibility Act) umgesetzt. Dadurch wird es für die Mitgliedstaaten dringlicher, den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen in grenzüberschreitenden Situationen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Das wird wahrscheinlich nicht überall in gleichem Maße und im gleichen Tempo geschehen.
Bei den untersuchten Optionen wird die Möglichkeit geprüft, die Anwendung einer oder beider Ausweise verbindlich zu machen, den Ausweis für all jene Dienstleistungen im Binnenmarkt zu verwenden, bei denen Vorzugskonditionen geboten werden, und die beiden Ausweise zusammenzulegen. Bei der Folgenabschätzung werden auch alternative, nicht verbindliche Rechtsinstrumente wie eine Empfehlung in Betracht gezogen. Es wird auch auf die mögliche Digitalisierung des Ausweises eingegangen.
Ziel der Konsultation ist Folgendes:
- Einholung der Ansichten der Diensteanbieter und der breiten Öffentlichkeit zu der Initiative
- Einholung von Stellungnahmen und Erkenntnissen zum Problem und zu den verschiedenen Lösungen (Optionen), mit denen es behoben werden kann
- Erstellung einer soliden und evidenzbasierten Analyse. Die Konsultation wird dazu beitragen, die Gesamtqualität der Folgenabschätzung zu wahren
Der vorliegende Call for Evidence für den Europäischen Behindertenausweis wurde in allen EU-Sprachen veröffentlicht Er ist einer der ersten Schritte im Zusammenhang mit der Folgenabschätzung, die die Europäische Kommission im Frühjahr 2023 abschließen will.
Ziel sei es, die Öffentlichkeit und Interessengruppen über die EU-Initiative zu informieren und die ersten Reaktionen zu sammeln. Die Kommission ermutigt die Stakeholder, ihre Meinungen und Kommentare über das Portal zu senden. Die Kommission will allen Antworten die volle Aufmerksamkeit schenken.
Ein weiterer Schritt der Konsultationsaktivitäten wird die öffentliche Konsultation zu der Initiative auf der Grundlage eines Fragebogens sein. Dieses Verfahren ist für das erste Quartal 2023 vorgesehen.
Bis 21. Dezember 2022 können Sie eine Rückmeldung zum Projekt „Europäischer Behindertenausweis“ abgeben.
Service-Links
EU-Behindertenausweis – Beschäftigung, Soziales und Integration – Europäische Kommission (europa.eu)