Das Budget für Menschen mit Behinderungen wächst im Jahr 2023 auf 340 Millionen Euro. 50 Millionen Euro sind für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgesehen.
Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember 2022 erläuterte das Sozialministerium in einer Aussendung, dass für das kommende Jahr deutlich mehr Budget für Menschen mit Behinderung bereitstehen werde. Insgesamt stünden 340 Millionen Euro für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bereit. Mit den zusätzlichen 30 Millionen Euro soll im Jahr 2023 auch ein Schwerpunkt auf die Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Frauen mit Behinderungen gelegt werden.
Ein besonderer Fokus werde im komenden Jahr auf die Umsetzung des im Juli 2022 im Ministerrat beschlossenen Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022–2030 gelegt. Der NAP Behinderung II bildet für die Zeit bis 2030 die zentrale Strategie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich. Für die Förderung von Projekten, die der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dienen, sollen in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 50 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Barrierefreiheitsgesetz soll Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern
Die Barrierefreiheitsanforderungen von Computern, Smartphones, E-Books, Bankomaten, Fahrkartenautomaten, E-Banking und weiteren Produkten und Dienstleistungen müssen künftig nach einem EU-weiten, einheitlichen Standard verbindlich festgeschrieben werden. Dies ermöglicht insbesondere blinden, sehbehinderten und gehörlosen Personen, vor allem auch vielen älteren Menschen, IT-Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu nutzen. Für diese Umsetzung arbeitete das Sozialministerium ein neues Barrierefreiheitsgesetz und ließ den Gesetzesentwurf im Herbst begutachten. Aktuell werden die Stellungnahmen zum Begutachtungsverfahren aufgearbeitet. Zudem wird eine Regierungsvorlage erarbeitet, die zeitnah im Ministerrat und im Parlament beschlossen werden soll.
Budget 2023: Soziales und Konsumentenschutz
Auf Grundlage der seit 2008 in Österreich geltenden UN-Behindertenrechtskonvention und in Umsetzung des am 6. Juli 2022 von der Bundesregierung beschlossenen Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022–2030 gelte es laut dem „Budgetziegel“, im Sinn einer menschenrechtsbasierten Behindertenpolitik eine umfassende, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu sichern.
Diese werde durch die Förderung diverser Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen – insbesondere Projekt- und Individualförderungen zur bedarfsgerechten Unterstützung der betroffenen Personen wie auch Unternehmen (z.B. Lohnkostenzuschüsse) – im Rahmen der Beschäftigungsoffensive verfolgt. Darüber hinaus würden aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds die Arbeits- und Ausbildungsplätze von Menschen mit Behinderungen in den acht Integrativen Betrieben Österreichs ausgebaut und gesichert. Besondere Schwerpunkte stellen Maßnahmen an den Schnittstellen Schule – Ausbildung – Beruf sowie zur Sicherstellung einer längeren Verweildauer im Erwerbsleben dar.
Neben Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe sollen Menschen mit Behinderungen bei Vorliegen einer behinderungsbedingten sozialen Notlage aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung Zuwendungen zur raschen Hilfe erhalten. Angesichts der COVID-19-Pandemie als auch des Krieges in der Ukraine und drn damit verbundenen Folgewirkungen auf Wirtschaft und Energie (hohe Teuerungsrate und zu erwartende hohn Inflation) sei eine noch intensivere Begleitung, Betreuung und Unterstützung und Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote notwendig, um Menschen mit Behinderungen bei ihrem Weg in die Arbeitswelt und insbesondere auch bei ihrem Verbleib in ebendieser zielgerichtet unterstützen zu können. Ebenso würden sich aus den obgenannten Gründen die laufenden Kosten für die Maßnahmen zur Verbesserung der Beruflichen Teilhabe (Kosten der Integrativen Betriebe, der Projekte, …) erhöhen .
Ausgehend von diesen rechtlichen und politischen Vorgaben im Behindertenbereich sollten die veranschlagten Mittel zur Sicherstellung der Weiterführung als auch Weiterentwicklung der Beschäftigungsoffensive, für Pilotprojekte und umfassende Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen, sowie zur Umsetzung ressortbezogener Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung verwendet werden.
Konkret sieht das Budget folgende Kernaufgaben, Projekte und Vorhaben vor:
In der UG 21 werden folgende Ausgabenschwerpunkte verrechnet:
- Pflegegeld (inklusive Mittel für Selbst- und Weiterversicherung, Ersatzpflege, Pflegekarenz)
- Pflegefonds, Hospiz- und Palliativfonds, 24-Stunden-Betreuung, Kostenersatz für den Entfall des Pflegeregresses, Pflegeausbildungs-Zweckzuschüsse, Zweckzuschüsse für die Entgelterhöhung Sonderprojekte im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Pflegevorsorge
- Renten- und Entschädigungsleistungen nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, dem Heeresentschädigungsgesetz, dem Impfschadengesetz, dem Opferfürsorgegesetz, dem Verbrechensopfergesetz und dem Heimopfergesetz
- Beschäftigungsoffensive und Projekte/Vorhaben zur Verbesserung der beruflichen und gesamtgesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
- Projekte/Vorhaben in den Bereichen Senioren-, Männer- und Freiwilligenpolitik (inkl. Auslandsfreiwilligendienste) sowie Diversity und Bekämpfung von Geschlechtsstereotypen und Gewaltprävention
- Projekte/Vorhaben in den Bereichen sozialpolitische Grundlagenarbeit, EU und internationale Sozialpolitik
- Armutsprävention und soziale Innovationen sowie Delogierungsprävention und Wohnungssicherung
- Projekte/Vorhaben im Bereich Konsumentenschutz
- Personal- und Betriebsaufwand der Zentralleitung und des Sozialministeriumservice
- Behindertenanwaltschaft
Folgende Projekte sind im Jahr 2023 relevant:
- Bedarfsgerechtes Angebot und Weiterentwicklung von Unterstützungsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung
- Umsetzung der Maßnahmen der Pflegereform für pflegebedürftige Menschen und ihre An- und Zugehörigen
- Weiterentwicklung der Pflegevorsorge inklusive Aufbau eines Zielsteuerungsprozesses für den Bereich Langzeitpflege sowie weitere Sonderprojekte (Community Nursing, Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz, Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz)
- Weiterentwicklung der 24-Stunden-Betreuung, z.B. qualitätssichernde Maßnahmen laut Regierungsprogramm
- Umsetzung Nationaler Aktionsplan Behinderung
- Langfristige Finanzierungssicherheit für den VKI und Erweiterung der Finanzbildung
- Durchführung von Projekten zur Delogierungsprävention und Wohnungssicherung bzw. zur Energiesicherung
- Durchführung von Projekten zur Armutsbekämpfung und Sozialen Innovation, um den Anteil von armutsgefährdeten Menschen zu reduzieren sowie innovative Instrumente zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen zu entwickeln
- Weiterer Ausbau der Gewaltprävention, um (häusliche) Gewalt an Frauen und Kindern und Partnergewalt zu verhindern sowie Auf- und Ausbau der Schiene Gewaltprävention für Ältere
- IT-Gesundheit: Nachhaltige Absicherung des Betriebs
„Es gibt […] neben den Menschen, die bereits vor der Krise von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren und deren Lebenssituation sich durch die Pandemie als auch vom Krieg in der Ukraine und den damit verbundenen Folgewirkungen auf die Wirtschaft und Energie weiter verschärft hat (Langzeitarbeitslose, Beziehende von Sozialhilfe, Personen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen etc.), neue Bevölkerungs- bzw. Personengruppen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie als auch der sich abzeichnenden hohen Teuerungsrate auf finanzielle Unterstützungen angewiesen sind bzw. sein werden. Auch sind Menschen mit Behinderungen nach wie vor überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen und gilt es deren Berufliche Teilhabe nachhaltig zu verbessern, um eine Negativspirale (geringere Berufliche Teilhabe und gleichzeitig höhere laufende Kosten zB aufgrund von notwendigen Hilfsmitteln) zu verhindern. (…) Der Anstieg bei den Transfers an private Haushalte/Institutionen ist einerseits durch eine höhere Veranschlagung von Projekten zur Armutsvermeidung […] sowie auch durch eine höhere Veranschlagung der Pilotprojekte für Menschen mit Behinderung […] bedingt.“ Quelle: https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2023/bfg/teilhefte/UG21/UG21_Teilheft_2023.pdf