Mag. Klaus Höckner, Vorstand der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs und Präsidiumsmitglied des Österreichischen Behindertenrates, wurde zum „National Expert“ für das transformative Wissenszentrum für Barrierefreiheit der EU-Kommission, das sogenannte AccessibleEU Centre, ernannt.
Der Experte für digitale Barrierefreiheit wird künftig als österreichischer Vertreter die Interessen von Menschen mit Behinderungen im neuen European Accessibility Resource Centre – Accessible EU vorantreiben. Das Accessible EU-Zentrum (das englische Wort „accessible“ bedeutet zugänglich) hat die Aufgabe, die Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) zur Barrierefreiheit zu unterstützen, indem es den Zugang zu relevantem Wissen und Ressourcen erleichtert. Damit soll es gelingen, die Umsetzung politischer Maßnahmen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und unterschiedliche nationale Standards zu vereinheitlichen.
Beim Accessible EU-Zentrum handelt es sich um eine der Leitinitiativen der Europäischen Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Zeitraum 2021 bis 2030. Die Einrichtung des Zentrums wurde im Zuge einer Abstimmung des Europaparlaments am 12. Juli 2022 beschlossen. Der offizielle Launch des neuen Zentrums findet am 4. Juli 2023 in Brüssel statt und wird auch online übertragen.
Barrierefreiheitspolitik im EU-Binnenmarkt
Geplant ist neben Workshops und Informationsveranstaltungen zu Barrierefreiheit auch die Einrichtung einer Online-Bibliothek zur Sammlung von Informationen zu Barrierefreiheit. Außerdem soll das Zentrum als Schnittstelle zwischen Community, EU-Kommission und lokalen Entscheidungsträger*innen in Wirtschaft und Politik den Austausch fördern und vernetzen. Geplant ist auch die Durchführung einer wissenschaftlichen Studie pro Jahr und die Entwicklung neuer Standards für Barrierefreiheit auf EU-Ebene. Inhaltliche Schwerpunkte des Zentrums liegen auf barrierefreiem Bauen, Transport sowie Informations- und Kommunikationstechnologien.
Barrierefreiheitsgesetz
Am 28. Juni 2023 wurde das neue Barrierefreiheitsgesetz für digitale Anwendungen im Sozialausschuss des Nationalrats beschlossen. Anfang Juli 2023 ist der Beschluss durch den Nationalrat geplant. Somit gibt es ab 2025 eine gesetzliche Verpflichtung, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Service-Links
European Accessibility Resource Centre Accessible EU
Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs
Neues Barrierefreiheitsgesetz für digitale Anwendungen
Stellungnahme des Österreichischen Behindertenrats zum Entwurf des Barrierefreiheitsgesetzes – BaFG