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Aktuelle Seite: Startseite / EU und international / Europäisches und Internationales Recht

Europäisches und Internationales Recht

Aktuelle Themen

Gender Mainstreaming in der Behindertenpolitik

Eine Publikation der spanischen Behindertenorganisation ONCE zum Thema Gender Mainstreaming in der Behindertenpolitik (englisch), PDF kann auch der österreichischen Politik oder sonstigen Interessierten (oder Befassten) als Leitfaden dienen.

EU-Grundrechtecharta

Die EU-Grundrechtecharta und die darin verbrieften Rechte sind wie österreichisches Verfassungsrecht anzusehen und zwar in allen Verfahren, in denen EU-Recht eine Rolle spielt, dies hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einer richtungsweisenden Grundsatzentscheidungfestgestellt.

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union trat mit dem Vertrag von Lissabon im Dezember 2009 in Kraft. Sie sticht insbesondere dadurch hervor, dass sie neben politischen und zivilen Rechten bzw. Freiheiten auch soziale Grundrechte vorsieht. So wird Behinderung nicht nur in Zusammenhang mit dem klassischen Gebot der Nichtdiskriminierung gebracht (Art. 21) sondern in einem weiteren Artikel besonders thematisiert. Art. 26 der Charta läuft unter der Überschrift „Integration von Menschen mit Behinderung“ und lautet „Die Union anerkennt und achtet den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.

Weitere informationen: VfGH-Entscheidung sichert vollständigenGrundrechtsschutz.

UN-Behindertenrechts-Konvention

Am 26. September 2008 wurde die „Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – Behindertenrechtskonvention (BK)“ von Österreich ratifiziert. Mit der Unterschrift auf dieser ersten Menschenrechtskonvention des 21. Jahrhunderts verpflichtet sich Österreich, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.

European Disability Strategy 2010-2020

Im Fokus der europäischen behindertenpolitischen Arbeit steht gegenwärtig die „European Disability Strategy 2010-2020“, die zur Umsetzung der UN Behindertenrechts-Konvention in der Europäischen Union dienen soll. Der Info-Folder ist zum Download bereitgestellt.

  • European disability strategy 2010 – 2020, Info-Folder (deutsch), PDF
  • European disability strategy 2010 – 2020 (deutsch), PDF
  • European disability strategy 2010 – 2020 (english), PDF

Die European Disability Strategy 2010-2020 ist in acht Hauptbereiche unterteilt: Zugänglichkeit (Barrierefreiheit), Teilhabe, Gleichstellung, Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, sozialer Schutz, Gesundheit und Maßnahmen im Außenbereich.

Die Europäische Union ist der Konvention Ende 2010 beigetreten. Seit Jänner 2011 ist die Konvention innerhalb der EU in Kraft. Die EU-Behinderten-Rechtskonvention ist damit der erste UN-Menschenrechtsvertrag, dem die EU als solche beigetreten ist und nimmt damit eine besondere Stellung ein.

European Accessibility Act

Der im Dokument zur European Disability Strategy 2010-2020 angekündigte europäische Rechtsakt über die Zugänglichkeit (European Accessibility Act) soll der europaweiten Vereinheitlichung von Zugänglichkeitskriterien dienen. Damit soll unter anderem das Funktionieren des Binnenmarktes verbessert werden. Mit den Vorarbeiten wurde begonnen.

Das EDF arbeitet im Zuge seiner „Freedom of movement„-Kampagne an einem Alternativentwurf zu diesem Dokument.

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